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ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN
Gemäss der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/66/EG über Batterien, Akkumulatoren und verwandte Abfälle weist
das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Batterie darauf hin, dass es
verboten ist, Altbatterien im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe. Der Benutzer ist ver-
pflichtet, Altbatterien an den Sammelstellen in der Gemeinde oder in den entspre-
chenden Behältern zu entsorgen. Der Service ist kostenlos. Auf diese Weise werden
die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Umwelt geschont. Die Symbole
zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, die in Batterien enthalten sein können und
Die Batterien sind wie folgt: Hg= Quecksilber, Cd= Cadmium, Pb= Blei.
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