KATEGORIE 5: EXTREMER EINSATZBEREICH (DOWNHILL, FREERIDE, DIRT)
Kategorie 5 steht für den Einsatz von Fahrrädern und dessen Komponenten unter den Bedingungen von Kategorie 1, 2, 3 und 4 sowie in anspruchsvollem, stark verblocktem und
extrem steilen Gelände, welches nur von technisch geübten und sehr gut trainierten Fahrern bewältigt werden kann. Größere Sprünge bei sehr hohen Geschwindigkeiten sowie die
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intensive Nutzung von ausgewiesenen Bikeparks oder Downhillstrecken sind typisch für diese Kategorie. Bei diesen Bikes ist unbedingt darauf zu achten, dass nach jeder Fahrt eine
intensive Prüfung auf mögliche Beschädigungen stattfindet. Vorschädigungen können bei deutlich geringeren weiteren Beanspruchungen zu einem Versagen führen. Auch sollte ein
regelmäßiger Austausch von sicherheitsrelevanten Bauteilen berücksichtigt werden. Das Tragen von speziellen Protektoren wird unbedingt empfohlen. Vollgefederte Bikes mit langen
Federwegen, aber auch Dirtbikes zeichnen diese Kategorie aus.
4.
GARANTIE / CRASH REPLACEMENT
4.1
GARANTIE
Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus gewähren wir auf unsere Fahrradrahmen (ab Modelljahr 2016) freiwillig eine zusätzliche Garantie von 3 Jahren für Aluminiummodelle bzw. 5 Jahre für
Carbonmodelle ab dem Verkaufsdatum. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt. Anderslautende oder erweiterte innerstaatliche Rechte des Käufers werden durch diese Garantie nicht berührt.
Die Garantie umschließt alle PROPAIN Fahrradrahmen. Die Garantie der Komponenten unterliegt den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers und ist nicht Teil der hier aufgeführten Garantiebestimmungen.
Die freiwillige Garantie gilt nur für den Ersterwerber des Produktes und erfordert eine Kopie des originalen Kaufbelegs. Von der Garantie ausgeschlossen sind die Lackierung bzw. Anodisierung des Rahmens,
Sticker, Lagerungen, jegliche Verschleißteile. Die Garantie greift nicht für Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch gemäß den auf unserer Website
dargestellten Einsatzzweck für das jeweilige Produkt entstanden sind. Insbesondere sind das zum Beispiel:
• Vernachlässigung des Produkts (ungenügende Pflege und Wartung)
• Veränderungen am Rahmen (unter anderem auch Gravuren oder Lackierungen)
• An- und Umbau zusätzlicher, von uns nicht ausdrücklich freigegebener Komponenten oder Austausch der von uns verbauten Komponenten bei Auslieferung durch nicht gleichartige Komponenten
• Gebrauch eines Fahrrads ohne „Bikeparkfreigabe" im Bikepark
• Dauerhafter Gebrauch des Fahrrads mit defekten, schlecht eingestellten oder ausgeschlagenen Lagern und Federelementen