6.
KAMINANSCHLUSS
Aus Sicherheitsgründen müssen Geräte mit selbstschließender Tür (Bauart 1), außer beim Nachlegen von
Brennstoff und dem eventuellen Entfernen der Asche, zwingend mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden.
Geräte ohne selbstschließende Türen (Bauart 2) müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen
werden. Der Betrieb mit offener Tür ist nur unter Aufsicht zulässig.
Das Rohr für den Anschluss an den Schornstein muss möglichst kurz, gerade und dicht sein sowie den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Der Anschluss ist mit Hilfe von stabilen und robusten Rohren herzustellen (wir empfehlen eine Stärke von
2 mm) und hermetisch dicht am Rauchfang zu befestigen. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohres
muss dem Außendurchmesser des Rauchabzugsstutzens entsprechen (DIN 1298).
ACHTUNG: Falls der Anschluss besondere Verbunde von brennbarem Material durchquert, müssen
sämtliche brennbaren Stoffe im Umkreis von 20 cm um das Rohr durch feuerfestes und hitzebeständiges
Material ersetzt werden.
Es ist äußerst wichtig, dass am Aufstellort des Ofens eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird (siehe
Abschnitt 7).
Der Unterdruck im Schornstein sollte 12 Pa (= 1,2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss immer
bei warmem Ofen (Nennheizleistung) durchgeführt werden. Wenn der Unterdruck 17 PA (1,7 mm
Wassersäule) übersteigt, muss er durch Einbau eines zusätzlichen Zugreglers (Drosselklappe) am
Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden.
Aus Sicherheitsgründen kann die Feuerungstuer nur beim Nachlegen von Brennstoff geöffnet werden.
Während des Betriebs und wenn das Gerät nicht geheizt wird, soll der Feuerraum geschlossen bleiben.
7.
LUFTZUFLUSS AM AUFSTELLORT WÄHREND DER VERBRENNUNG
Da Holzöfen von der Innenluft abhängen, d.h. die Verbrennungsluft aus dem Raum entnehmen, in dem sie
aufgestellt sind, ist es äußerst wichtig, dass diesem Raum eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird.
Bei hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. bei Häusern, die nach dem Kriterium der
Energieersparnis gebaut wurden) ist es möglich, dass die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist,
wodurch das Zugverhalten des Gerätes und Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit beeinträchtigt sind.
Daher muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr durch den Einbau eines Außenluftanschlusses in der
Nähe des Gerätes oder durch Verlegen einer nach außen oder in einen benachbarten und belüfteten
Raum - ausgenommen Heizkesselraum und Garage (VERBOTEN) - führenden Leitung für die
Verbrennungsluft gesorgt werden.
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen mindestens Durchmesser von 120 mm haben. Es darf eine
Länge von höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt
nach außen angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Der Eintritt von Verbrennungsluft in den Aufstellort darf während des Betriebs des Ofens nicht
verschlossen werden. Es ist unbedingt notwendig, dass den Räumen, in denen Öfen mit natürlichem Zug
des Schornsteins betrieben werden, soviel Luft zugeführt wird, wie für die Verbrennung notwendig ist, d. h.
bis zu 25 m³/h. Die natürliche Luftumwälzung muss durch einige feste Öffnungen nach außen
gewährleistet sein. Die Größe der erforderlichen Luftöffnungen ist durch die entsprechenden Vorschriften
festgelegt. Bitten Sie einen Schornsteinfeger Ihres Vertrauens um Informationen. Die Öffnungen sollten mit
Gittern geschützt werden und dürfen nie verstopft sein.
Eine im gleichen oder angrenzenden Raum installierte Dunstabzughaube (Abluft) kann bei ungenügender
Frischluftzuführung die Funktion Ihres Ofens erheblich beeinflussen (Tiefdruck und Rauchausgang aus
dem Gerät). Es ist daher nötig, dass eine größere Luftmenge gewährt wird. Der Unterdruck einer
Abzugshaube, kann im schlimmsten Falle, die Rauchentwicklungen verschlucken, mit schweren
Folgen für die Ofenbetreiber.
8.
ZULÄSSIGE/UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. Es dürfen ausschließlich trockene Holzstücke
(Wassergehalt max. 20%) verwenden werden.
Die Holzstücke sollten eine Länge von ca. 30 cm und einen Umfang von max. 30 cm haben.
Luftgetrocknetes Brennholz mit maximal 20% Wassergehalt erhält man durch eine mindestens einjährige
(Weichholz) oder zweijährige (Hartholz) Lagerung an einem trockenen und belüfteten Ort (zum Beispiel
unter einem Schutzdach). Feuchtes Holz macht das Anfeuern schwierig, weil eine größere Energiemenge
für die Verdunstung des vorhandenen Wassers erforderlich ist.
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MIGNON
1190000 – DE