Zulässige KombiMotoren
KombiMotoren
Nur KombiMotoren verwenden, die von
STIHL geliefert oder ausdrücklich für
den Anbau freigegeben wurden.
Der Betrieb dieses KombiWerkzeugs ist
nur mit folgenden KombiMotoren
zulässig:
1)
KM 56 R, KM 85 R
, KM 94 R,
KM 111 R, KM 131, KM 131 R,
KMA 130 R
Motorsensen mit teilbarem Schaft
Das KombiWerkzeug kann auch an
STIHL Motorsensen mit teilbarem
Schaft (T-Modelle) angebaut werden
(Basis-Motorgeräte).
Der Betrieb dieses KombiWerkzeugs ist
deshalb zusätzlich noch an folgendem
Gerät zulässig:
STIHL FR 131 T
WARNUNG
Zur Verwendung des Bügels
(Schrittbegrenzer) die
Gebrauchsanleitung des Gerätes
beachten.
1)
nur außerhalb der EU
FH-KM
KombiWerkzeug anbauen
2
1
Zapfen (1) am Schaft bis zum
N
Anschlag in die Nut (2) in der
Kupplungsmuffe schieben
3
4
Richtig eingeschoben muss die rote
Linie (3 = Pfeilspitze) mit der
Kupplungsmuffe bündig sein.
Knebelschraube (4) fest anziehen
N
KombiWerkzeug abbauen
Schaft in umgekehrter Reihenfolge
N
abnehmen
Gerät komplettieren
Kappe abziehen
Wenn sich am KombiWerkzeug bzw. am
Basis-Motorgerät eine Kappe am
Schaftende befindet:
Kappe vom Ende des Schaftes
N
abziehen (und aufbewahren)
Sollte beim Abziehen der Kappe der
Stopfen aus dem Schaft gezogen
werden:
Stopfen bis zum Anschlag in den
N
Schaft schieben
deutsch
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