Die Geräte erfüllen die folgenden
gesetzlichen Bestimmungen:
•
In der Europäischen Union: Das
Gerät erfüllt die grundlegenden
Anforderungen des Anhangs I der
Richtlinie 93/42/EWG des Rates für
Medizinprodukte (MDD) und die
grundlegenden Anforderungen
sowie sonstige geltende Vorschriften
der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/
EU (RED).
•
Weitere anwendbare internationale
Rechtsvorschriften in Ländern
außerhalb der Europäischen
Union und der Vereinigten Staaten
entnehmen Sie bitte den in diesen
Regionen geltenden örtlichen
Bestimmungen.
•
In Kanada ist der Soundprozessor
unter der folgenden Nummer
zugelassen: IC: 8039C-BAHA5POWER
und Modell-Nr.: IC-Modell:
Baha
5 Power.
®
•
Dieses Gerät entspricht den RSS-
Anforderungen der zuständigen
kanadischen Behörde Industry
Canada an lizenzfreie Geräte.
•
Dieses Gerät der Klasse B entspricht
der kanadischen Norm ICES-003.
Cet appareil numérique de la classe B
est conforme à la norme NMB-003 du
Canada.
•
Sein Betrieb unterliegt den folgenden
beiden Bedingungen: (1) Das Gerät
darf keine Störungen verursachen und
(2) das Gerät muss allen Störungen
standhalten, auch Störungen, die zu
unerwünschter Funktion des Geräts
führen. L' e xploitation est autorisée
aux deux conditions suivantes :
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(1) l'appareil ne doit pas produire
de brouillage, et (2) l'utilisateur de
l'appareil doit accepter tout brouillage
radioélectrique subi, même si le
brouillage est susceptible d' e n
compromettre le fonctionnement.
Das Gerät enthält einen Hochfrequenz-
Sender.
HINWEIS:
Der Soundprozessor ist zur
medizinischen Versorgung in
häuslicher Umgebung geeignet.
Hierzu zählen Häuser/Wohnungen/
Heime, Schulen, Kirchen, Restaurants,
Hotels, Autos und Flugzeuge, in
denen Geräte und Systeme nicht
von medizinischem Fachpersonal
beaufsichtigt werden.