9.4
9.4 Winterstilllegung /
Überwinterung
Bei Frostgefahr außerhalb der Badesaison und abgeschalteter
Schwimmbadheizung sowie bei zu erwartenden Außentempera-
turen unterhalb der Einsatzgrenze ist vorbeugend der Wasser-
kreislauf der Wärmepumpe völlig zu entleeren oder durch geeig-
nete
bauseitige
Maßnahmen
Frostschäden zu schützen.
ACHTUNG!
Schäden durch falsche Überwinterung sind von der Garantie
ausgeschlossen.
9.5 Wartung
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 müssen alle Kälte-
kreise, die eine Kältemittelfüllmenge von mindestens 3 kg, bei
„hermetisch geschlossenen" Kältekreisen von mindestens 6 kg
enthalten, einmal jährlich durch den Betreiber auf Dichtheit ge-
prüft werden.
D-8
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die
Wärmepumpe
vor
10 Störungen / Fehlersuche
Diese Wärmepumpe ist ein Qualitätsprodukt und sollte störungs-
und wartungsfrei arbeiten. Tritt dennoch eine Störung auf, über-
prüfen Sie anhand der folgenden Hinweise, ob Sie die Störung
selbst beheben können.
Die Wärmepumpe läuft nicht!
Bitte überprüfen Sie, ob:
die Spannungsversorgung sichergestellt ist (Sicherung aus-
gelöst, Stromausfall).
der Betriebsschalter an der Fernbedienung eingeschalten
ist, sowie die richtige Sollwerttemperatur eingestellt ist.
Das eingestellte Temperaturniveau wird nicht erreicht!
Bitte überprüfen Sie, ob
die zulässigen Betriebsbedingungen der Wärmepumpe ein-
gehalten werden (zu hohe oder zu tiefe Lufttemperaturen).
der Luftansaug- oder Ausblasbereich verdeckt, eingeengt
oder stark verschmutzt ist.
in den Wasserleitungen Ventile oder Absperrhähne ge-
schlossen sind.
Wenn die Störung nicht selbst behoben werden kann, verständi-
gen Sie bitte den zuständigen Kundendienst (siehe Garantieur-
kunde).
Arbeiten an der Wärmepumpe dürfen nur vom autorisierten und
fachkundigen Kundendienst durchgeführt werden.
11 Außerbetriebnahme /
Entsorgung
Bevor die Wärmepumpe ausgebaut wird, ist die Maschine span-
nungsfrei zu schalten und abzuschiebern. Umweltrelevante An-
forderungen, in Bezug auf Rückgewinnung, Wiederverwendung
und Entsorgung von Betriebsstoffen und Bauteilen gemäß den
gängigen Normen, sind einzuhalten. Dabei ist besonders Wert
auf eine fachgerechte Entsorgung des Kältemittels und Kälteöles
zu legen.