Z U L A S S U N G E N U N D K O N F O R M I TÄT
HINWEIS: Dieses Gerät wurde getestet und erfüllt die Grenzwerte für digitale Geräte der Klasse B gemäß
Abschnitt 15 der FCC-Vorschriften. Diese Grenzwerte wurden festgelegt, um einen angemessenen Schutz gegen
elektromagnetische Störungen bei einer Installation in Wohngebieten zu gewährleisten. Dieses Gerät erzeugt
und verwendet Hochfrequenzstrahlung und kann sie auch aussenden. Daher verursacht das Gerät bei nicht
ordnungsgemäßer Installation und Benutzung möglicherweise Störungen des Funkverkehrs. Es wird jedoch keine
Garantie dafür gegeben, dass bei einer bestimmten Installation keine Störstrahlungen auftreten. Sollte dieses Gerät den
Radio- oder Fernsehempfang stören (Sie können dies überprüfen, indem Sie das Gerät aus- und wiedereinschalten),
so ist der Benutzer dazu angehalten, die Störungen durch eine der folgenden Maßnahmen zu beheben:
• Neuausrichtung der Antenne.
• Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und einem Radio- oder Fernsehempfänger.
• Schließen Sie das Gerät an eine Steckdose in einem anderen Stromkreis als den Empfänger an.
• Wenden Sie sich an einen Händler oder einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker.
Veränderungen am Gerät, die nicht durch die Bose Corporation autorisiert wurden, können zur Folge haben, dass die
Betriebserlaubnis für das Gerät erlischt.
Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen in Teil 15 der FCC-Vorschriften und die lizenzfreien Standards von Industry Canada.
Der Betrieb unterliegt den beiden folgenden Bedingungen: (1) dieses Gerät darf keine Störungen verursachen und
(2) dieses Gerät muss jegliche Störungen dulden, einschließlich Störungen, die zu einem unerwünschten Betrieb führen.
Dieses Gerät erfüllt die Strahlungsexpositionsgrenzwerte der FCC und von Industry Canada für die allgemeine
Bevölkerung. Es darf nicht zusammen mit anderen Antennen oder Sendern aufgestellt oder betrieben werden.
Erfüllt die IMDA-Anforderungen.
CAN ICES-3(B)/NMB-3(B)
Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte
Artikel XII
Laut der „Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte" darf kein Unternehmen oder Benutzer
ohne Erlaubnis durch die NCC Folgendes nicht: die Frequenz ändern, die Übertragungsleistung verbessern oder die
ursprünglichen Eigenschaften sowie die Leistung für ein zugelassenes energiearmes Funkfrequenzgerät ändern.
Artikel XIV
Energiearme Funkfrequenzgeräte dürfen die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen oder gesetzlich zulässige
Kommunikation stören. Andernfalls muss der Benutzer den Betrieb sofort einstellen, bis keine Störung mehr auftritt.
Besagte gesetzlich zulässige Kommunikation bedeutet Funkkommunikation, die in Übereinstimmung mit dem
Telekommunikationsgesetz erfolgt.
Energiearme Funkfrequenzgeräte müssen für Störung durch gesetzlich zulässige Kommunikation oder Geräte mit
ISM-Funkwellenstrahlung empfänglich sein.
Für Europa:
Frequenzband des Betriebs 2.400 bis 2483,5 MHz:
Bluetooth®: Maximale Sendeleistung weniger als 20 dBm EIRP.
Bluetooth Low Energy: Maximale spektrale Leistungsdichte weniger als 10 dBm/EIRP.
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