Garantieurkunde - Dimplex SI 5MER Instructions D'installation Et D'utilisation

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13 Garantieurkunde

Glen Dimplex Deutschland GmbH
Garantieurkunde Systemtechnik
(Warmwasser-Wärmepumpen, Heizungs-Wärmepumpen,
Wohnungslüftungsgeräte und Raumklimageräte)
gültig für Deutschland und Österreich
(Ausgabestand 06/2011)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang
unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewährleistungs-
verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem
Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingun-
gen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Fest-
stellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Ers-
tendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch inner-
halb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten
ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche Inbetriebnahme (Heizungs-
Wärmepumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte) durch den
autorisierten Systemtechnik-Kundendienst vor, wird vermutet, dass
es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem
Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland oder
Österreich betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutsch-
land oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel
geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeltlich nach
unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder
schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche
Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht übernommen. Der freie
Gerätezugang muß durch den Endabnehmer gestellt werden. Aus-
gebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem
Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder
die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beeinträch-
tigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Liefer-
datum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem
Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen
der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und
Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektierungsunterlagen
enthaltenen Hinweise oder Einbindungsschemen nicht beachtet wor-
den sind oder wenn unser funktionsnotwendiges Zubehör nicht ein-
gesetzt wurde. Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter
unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten, wird die
Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Garan-
tie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer bezogene Teile.
Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/Anlagenmängel die
auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzuführen sind fallen
nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesse-
rung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird der
Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert
vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir uns die Gel-
tendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung, für die
bisherige Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstande-
ner Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
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angeordnet ist ausgeschlossen. Bei einer Haftung nach § 478 BGB
wird die Haftung des Lieferers auf die Servicepauschalen des Liefe-
rers als Höchstbetrag beschränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-Wärme-
pumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab Inbetriebnahme-
datum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslieferung Werk, wird
gemäß den nachfolgenden Bedingungen gewährt: Voraussetzung
für die Übernahme der verlängerten Garantie ist eine kostenpflichtige
Inbetriebnahme durch den autorisierten Systemtechnik-Kunden-
dienst mit Inbetriebnahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit (Ver-
dichterlaufzeit) von weniger als 150 Stunden. Im Inbetriebnahmepro-
tokoll vermerkte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist
Grundlage für die Garantie. Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, inner-
halb von einem Monat nach erfolgter Inbetriebnahme, an die unten
angegebene Adresse einzureichen, von welcher auch die Garantie-
zeitverlängerung bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetrieb-
nahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ordnungs-
gemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtan-
lage übernommen. Die Behebung von Anlagenmängeln und
Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für Heizungs-Wärmepumpen in
Monoblockbauweise von derzeit netto € 340,--, für Wärmepumpen in
Split-Bauweise von derzeit netto € 540,-- und für zentrale Lüftungs-
anlagen von netto € 400,--, jeweils je Gerät, wird durch den autori-
sierten Systemtechnik-Kundendienst dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbehalten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-Kunden-
dienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des Problems
sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisierten Systemtechnik-
Kundendienst erfahren Sie über die zentrale Servicehotline der Glen
Dimplex Deutschland GmbH.
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18 · 95326 Kulmbach
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer E-Nr.
und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benötigt. Diese Angaben
befinden sich auf dem Typschild in dem stark umrandeten Feld.
Kundendienstadresse:
+49 (0) 9221 709 562
+49 (0) 9221 709 565
09221709565@glendimplex.de
09221709565@dimplex.de
www.dimplex.de

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