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2. Anforderungen an den Aufstellungsraum
Kamine dürfen nicht aufgestellt werden in...
• Räumen, in denen die erforderliche Verbrennungsluftzufuhr nicht gewährleistet ist.
• Räumen, die allgemein zugänglich sind, insbesondere Fluchtwegen. Treppenhäuser in Wohngebäuden mit nicht
mehr als 2 Wohnungen zählen nicht zu den allgemein zugänglichen Räumen.
• Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige Stoffe oder Gemische verarbeitet, gelagert oder
hergestellt werden.
• Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder
Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner, abgesaugt wird. Es sei denn, die
gefahrlose Funktion des Kamineinsatzes ist sichergestellt.
Dies ist gewährleistet, wenn...
• die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen.
• die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig
verhindern.
• ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlage durch Sicherheitseinrichtungen verhin-
dert wird.
• die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtung überwacht wird.
• insgesamt durch den Verbrennungsluftstrom des Kamineinsatzes und die Volumenströme der Entlüftungsanlagen
im Aufstellraum und den über Lüftungsverbund angeschlossene Räume kein größerer Unterdruck als 0,04 mbar
entsteht. Dies muss auch bei Verstellung oder Entfernung leicht zugänglicher Regeleinrichtungen der Entlüftungs-
anlage gewährleistet sein.
Wir empfehlen in allen Fällen bei einer kontrollierten Wohnungslüftung eine DIBt geprüfte raumluftunabhängige Feu-
erstätte mit erhöhter Dichtigkeit zum Aufstellraum
Verbrennungsluftversorgung
ACHTUNG:
Bei Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, ist für eine ausreichende Verbren-
nungsluftzufuhr in den Raum zu sorgen. Weitere Feuerstätten oder Ablufteinrichtungen im Aufstellraum oder Ver-
brennungsluftverbund können eine gesonderte Verbrennungsluftzufuhr von außen notwendig machen.
Luftabsaugende Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzugshaube, etc.), die zusammen mit der Feuerstätte im sel-
ben Raumluftverbund betrieben werden, können die Verbrennungsluftversorgung stören und erfordern ev. gemäß
Feuerungsverordnung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
Verbrennungsluftversorgung aus dem Raum
Der Austroflamm Heizkamineinsatz bezieht seine Verbrennungsluft ausschließlich über einen Verbrennungsluftstut-
zen. Bei den Modellen 80x64S, 97x45/74S und 120x45S ist der Verbrennungsluftstutzen auf der linken oder rechten
Seite des Gerätes montiert. Alle anderen Modelle, die in dieser Drucksache beschrieben sind, besitzen diesen am
Heizkaminboden. Aus diesem Grund muss baulich eine einwandfrei funktionierende Luftversorgung in die Heizkam-
mer sichergestellt werden. Hierzu ist unbedingt die richtige Dimensionierung der Umluftquerschnitte, zusätzlich zum
notwendigen Querschnitt für die Verbrennungsluft, erforderlich. Die korrekte Positionierung der entsprechenden Öff-
nungen in die Heizkammer ist von großer Bedeutung. Bei Nichtbeachtung kann bei der Verbrennung ein Luftmangel
auftreten. Für die ausreichende Verbrennungsluftversorgung empfehlen wir zwischen Verbrennungsluftstutzen am
Heizkamineinsatz und Umluftgitter eine geschlossene Verbrennungsluftleitung.
ACHTUNG:
Der Verbrennungsluftstutzen sollte immer angeschlossen werden, da
ansonsten keine Verbrennungsluft in den Feuerraum geleitet wird.
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KAMINEINSÄTZE / SCHIEB
www.austroflamm.com
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