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Auerswald COMfortel M-710 Notice D'utilisation page 9

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Wichtige Informationen
mit der Veräußerung der Software an einen Dritten.
2.18 Auerswald kann in den Fällen, in denen dem Kunden Nutzungsrechte zeitlich begrenzt eingeräumt wurden, diese ganz oder
teilweise außerordentlich kündigen, wenn der Kunde in erheblichem Umfang gegen die Bestimmungen der EULA verstößt, ins-
besondere in Bezug auf den Umfang der Lizenz, dadurch die Rechte von Auerswald an der Software in einer Weise verletzt
werden, die Auerswald ein Festhalten an der Rechteeinräumung unzumutbar machen und der Kunde den Verstoß nicht innerhalb
von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung von Auerswald beseitigt. Soweit der Kunde die Soft-
ware über einen Auerswald Partner bezogen hat, ist die mit dem Auerswald Partner getroffene Vereinbarung maßgeblich. Das
Recht von Auerswald, gegen Rechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen, insbesondere im Wege des einstweiligen Rechtss-
chutzes, bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für dauerhaft überlassene Software.
2.19 Für Firmware gelten die Regelungen dieser EULA sinngemäß, jedoch darf Firmware nur zusammen mit der Hardware, für
die die Firmware bestimmt und von Auerswald freigegeben wurde, benutzt bzw. an Dritte weitergegeben werden.
2.20 Diese EULA gilt auch für solche Software von Auerswald, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung eines SaaS
Angebots von Auerswald zur Installation auf einem Client überlassen wird. In diesem Fall gilt für solche Software diese EULA,
und für das Saas Angebot von Auerswald die AGB SaaS. Solche Software ist nur zur Verwendung mit dem zugehörigen SaaS
Angebot von Auerswald bestimmt und auch nur darauf beziehen sich die Nutzungsrechte des Kunden nach dieser EULA, auch
wenn es technisch möglich sein sollte, ein anderes (SaaS) Produkt damit anzusprechen. Auerswald übernimmt für eine solche
gegen diese EULA verstoßende Nutzung keine Gewährleistung, erbringt keine Wartungs-/Pflegeleistungen, wird den Kunden im
Fall einer durch die Kombination mit dem fremden SaaS Dienst erfolgenden Rechtsverletzung nicht freistellen, und behält sich
vor, vom Kunden den Ersatz eventueller Schäden oder Aufwendungen erstattet zu verlangen, die der Kunde durch eine solche
Nutzung bei Auerswald verursacht.
3. Drittanbietersoftware und Open Source Software
3.1 Die Software kann Komponenten enthalten, die ganz oder teilweise gesonderten Lizenzbestimmungen unterliegen. Dies
umfasst insbesondere Drittanbietersoftware und Open Source Software. Erwirbt der Kunde die Software von Auerswald, ver-
schafft Auerswald dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit, vor Abschluss des Vertrags Kenntnis von den Drittanbieterlizen-
zbedingungen und Open Source Lizenzen zu nehmen, z. B. mittels Link im Webshop von Auerswald. Auerswald hat die Auer-
swald Partner entsprechend verpflichtet.
Solche gesonderten Lizenzbestimmungen gelten in Bezug auf die betreffende Komponente vorrangig vor dieser EULA und
zudem werden im Rahmen des Installationsprozesses angezeigt, oder es wird in der Dokumentation auf sie hingewiesen.
3.2 Manche Drittanbieterlizenzen und Open Source Lizenzen können zusätzliche Rechte, aber auch Beschränkungen oder Aus-
schlüsse von Garantie- bzw. Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen enthalten, und Auerswald ist verpflichtet, diese Rechte,
Beschränkungen oder Ausschlüsse an den Kunden weiterzugeben, unabhängig davon, ob diese gemäß der für den Vertrag gel-
tenden Rechtsordnung wirksam sind oder nicht. Auerswald empfiehlt, dass sich der Kunde vor dem Vertragsschluss über diese
Rechte, Beschränkungen und Ausschlüsse informiert und im Zweifel unabhängigen Rechtsrat einholt.
3.3 Soweit eine Open Source Lizenz eine Überlassung oder Bereitstellung von Quellcode oder weiterer Materialien vorsieht, wird
Auerswald diese(n) nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz, im Übrigen nach eigenem Ermessen, entweder:
a) zusammen mit der Software auf einem Datenträger, auf einem separaten Datenträger oder installiert auf dem Gerät liefern,
oder
b) über die Auerswald Webseite zur Verfügung stellen und in jedem Fall
c) auf Verlangen des Kunden gegen entsprechenden Aufwendungsersatz/Versandkosten auf einem Datenträger bereitstellen.
Auerswald wird b) und c) für eine bestimmte Version der Software mindestens für drei (3) Jahre bereitstellen, gerechnet ab dem
Zeitpunkt, ab dem Auerswald die betreffende Version nicht mehr zur Verfügung stellt, auch nicht für Downgrades.
3.4 Die Überlassung der Open Source Software durch Auerswald und die Nutzung von Open Source Software erfolgt kostenfrei,
d.h. für die Bereitstellung der Open Source Software und deren Nutzung fällt keine Vergütung an, unabhängig davon, ob diese
zusammen mit einem kostenpflichtigen Produkt von Auerswald verwendet werden. Es können jedoch Aufwände berechnet
werden, die Kosten von Auerswald abzudecken, um den Quellcode der Open Source Software auf Datenträger zur Verfügung
zu stellen. Soweit die Auerswald Partner durch die Open Source Lizenzen selber zu einer Bereitstellung gem. Ziff. 3.3 verpflichtet
sind, kann Auerswald mit dem Auerswald Partner eine Vereinbarung getroffen haben, wonach Auerswald für den Auerswald
Partner die Bereitstellung der Open Source Software übernimmt. Der Kunde sollte sich diesbezüglich bei dem Auerswald Partner
erkundigen, von dem der Kunde die Software bezogen hat. Unabhängig davon kann der Kunde die in Auerswald Produkten
enthaltene Open Source Software stets über Auerswald erhalten und dort die entsprechenden Open Source Lizenzen einsehen.
4. Nutzungsrechte
4.1 Lizenz für Server-Software: eine Lizenz für Server-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installation der Server-
Software auf einem Server und zum Betrieb der lizenzierten Anzahl von Produktinstanzen. Für jeden User, der auf eine Produk-
tinstanz zugreift, ist, in Abhängigkeit von der jeweiligen Software, eine Lizenz für den Zugriff auf die entsprechende Server-Soft-
ware zu erwerben, z. B. eine Floating-User-Lizenz oder eine Named-User-Lizenz.
4.2 Floating-User-Lizenz: eine Floating-User-Lizenz berechtigt einen beliebigen User zur Nutzung der Funktionen der Server-
Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag kann sich aus
der Anzahl der erworbenen Floating-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben. Eine Floating-User-
Lizenz kann sich auf die Nutzung einer konkreten Hardware oder einer Server Software oder einer Produktinstanz derselben bez-
iehen.
4.3 Named-User-Lizenz: eine Named-User-Lizenz berechtigt einen bestimmten („named") User zur Nutzung der Funktionen der
Server-Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag kann
sich aus der Anzahl der erworbenen Named-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben.
4.4 Lizenz für Einzelplatz-Software: Eine Lizenz für eine Einzelplatz-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installation
der Software auf einem einzelnen Rechner oder einer entsprechenden Produktinstanz. Zusätzlich darf er eine Kopie der jeweili-
gen Einzelplatz-Software auf einem Dateiserver innerhalb seines internen Netzwerkes installieren, um die Einzelplatz-Software
auf andere an sein internes Netzwerk angeschlossene einzelne Rechner herunterzuladen und installieren zu können, sofern die
Einzelplatz-Software eine derartige Installationsroutine ermöglicht. Je nach Vertrag kann sich aus der Anzahl der erworbenen
Einzelplatz-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Installationen ergeben. Jede andere Verwendung der Einzelplatz-
Software in einem Netzwerk ist unzulässig.
5. Bereitstellung der Software
5.1 Sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der Software nach Wahl von Auerswald durch Ver-
sand auf gesondertem Datenträger, vorinstalliert auf einem Gerät (z. B. Appliance) an die vereinbarte Lieferadresse (körperlicher
Versand) oder durch Bereitstellung auf elektronischem Weg, z. B. zum Download durch den Kunden aus einem Online-Portal
oder AppStore/PlayStore (elektronischer Versand).
5.2 Für die Einhaltung von Lieferterminen sowie den Gefahrübergang ist bei Versand auf Datenträger oder Gerät der Zeitpunkt
der Übergabe an den Transporteur maßgeblich, bei elektronischem Versand der Zeitpunkt, zu dem die Software erstmals zum
Download bereitgestellt und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
5.3 Auerswald beliefert die Auerswald Partner entsprechend. Eine von Ziffer 5.1 abweichende Lieferung ist zwischen Kunde und
Auerswald Partner individuell zu vereinbaren.
6. Gewährleistung und Haftung von Auerswald
6.1 Die geschuldete Beschaffenheit und die Funktionalität der Software bestimmen sich allein nach der Dokumentation und den
ggfs. im Vertrag getroffenen Abreden. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit oder Funktionalität schuldet Auerswald nicht.
Auerswald übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass:
a) die Software mit einer anderen als einer allein und frei von Auerswald bestimmten Konfiguration zusammenarbeitet;
b) dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder
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COMfortel M-710 - Betriebsanleitung V01 06/2021

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