Wichtige Informationen
auf einem einzelnen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone installiert wird.
1.9. EULA (End User License Agreement) bezeichnet Lizenzbedingungen für Endnutzer von Software. Die EULA von Auerswald
ist dieses vorliegende Dokument. Drittanbietersoftware kann einer eigenen EULA unterliegen, den Drittanbieterlizenzbedingun-
gen. Open Source Lizenzen sind eine Sonderform einer EULA.
1.10. Lizenz bezeichnet das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an einer bestimmten Software. Das Nutzungsrecht kann
dauerhaft oder auch zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Bezugsverhältnisses befristet eingeräumt werden. Art und Umfang der
vom Kunden erworbenen Lizenz(en), z. B. ob es sich um eine Floating-User-Lizenz oder eine Named-User-Lizenz handelt, sind
im Vertrag spezifiziert, im Übrigen durch diese EULA.
1.11. Lizenzbedingungen ist ein Oberbegriff für diese EULA, etwaige Drittanbieterlizenzbedingungen sowie etwaige Open
Source Lizenzen, wie durch den Vertrag weiter konkretisiert, etwa im Hinblick auf die Art der Lizenz oder der lizenzierten User/
Clients.
1.12. Lizenzkey bezeichnet einen oder mehrere Lizenzschlüssel oder Lizenzzertifikat(e), welche die erworbene Lizenz repräsen-
tieren und mit denen im jeweiligen Gerät bzw. der jeweiligen Software eine Funktion oder die Ausbaustufe einer Funktion aktiviert
bzw. freigeschaltet wird, z. B. eine Erhöhung der Anzahl der zulässigen User. Je nach Lizenz kann die Software allgemein zur
unbegrenzten Nutzung oder für die erworbene Anzahl von Floating-User-Lizenzen oder Named-User-Lizenzen freigeschaltet
werden. Abhängig vom Produkt muss zuvor die für die Funktion erforderliche Software bzw. Erweiterung der Software installiert
sein, bevor mit dem Lizenzkey die betreffende Funktion freigeschaltet werden kann.
1.13. Named-User-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, bei der genau definiert ist, welcher User oder Client die fragliche Software,
z. B. eine Server-Software, nutzen darf. Jeder User bzw. Client wird eigens definiert und erhält ein eigenes Passwort. Bei zehn
(10) definierten Named-User-Lizenzen dürfen nur diese zehn Benutzer die Software verwenden, jedoch alle gleichzeitig. Dieses
Lizenzmodell ist abzugrenzen von Floating-User-Lizenzen, bei denen i.d.R. eine beliebige Anzahl an Usern/Clients angelegt
werden kann, aber immer nur die lizenzierte Anzahl von Usern/Clients gleichzeitig die Software benutzen darf.
1.14. Open Source Lizenz bezeichnet Lizenzbedingungen für eine Software, die dem Nutzer Nutzungsrechte daran gewähren,
die über das Recht zur (auch unentgeltlichen) Nutzung der Software hinaus gehen und die üblicherweise dem Inhaber des Urhe-
berrechts an der Software vorbehalten sind, z. B. das Recht, die Software zu bearbeiten, sie mit anderen Applikationen zu
verbinden oder die Software oder eine davon abgeleitete Version zu vertreiben und bei der die zugehörigen Lizenzbedingungen
verlangen, dass mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
a) der Quellcode oder die Designinformationen müssen gegenüber jedermann auf Anfrage bereitgestellt werden,
b) dem Nutzer wird das Recht, die ursprüngliche oder eine bearbeitete Fassung der Software zu bearbeiten, gewährt,
c) vom Nutzer muss gegenüber jedermann oder gegenüber jedem Dritten, der dies verlangt, eine unentgeltliche Lizenz zur
Nutzung der geistigen Eigentumsrechte (sog. intellectual properties) an der Software, auch wenn diese vom Nutzer bearbeitet
wurde, eingeräumt werden,
d) der Inhaber des Urheberrechts an der nicht bearbeiteten Open Source Software muss angegeben werden (Urheber-Hinweis).
Open Source Lizenzen im Sinne dieser Definition sind beispielsweise, ohne diese abschließend aufzuzählen, die GNU General
Public License (GPL) Lizenzfamilie, die GNU Lesser General Public License (LGPL) und die Berkeley Software Distribution
License (BSD) Lizenzfamilie.
1.15. Open Source Software bezeichnet eine Software, die unter einer Open Source Lizenz steht und entweder:
a) nur in Quellcodeform verbreitet wird, oder
b) in ausführbarer Objektcodeform erhältlich ist und bei welcher der Quellcode zusammen mit dem ausführbaren Code geliefert
wird oder
c) bei welcher der Quellcode unentgeltlich (von Versand- und Lieferkosten abgesehen) zur Verfügung gestellt wird.
1.16. Produktinstanz bezeichnet eine auf dem Server betriebene Kopie der Server-Software. Je nach Produkt und eingesetztem
Server können mehrere Produktinstanzen einer Server-Software auf einem Server betrieben werden.
1.17. Server-Software bezeichnet Software, die zur Nutzung durch mehrere User bzw. Clients bestimmt ist und die auf einem
Server installiert wird. Die User bzw. Clients greifen i.d.R. über Netzwerkverbindungen (z. B. LAN, WLAN) auf die Server-Soft-
ware zu, um die Funktionalitäten der Server-Software zu nutzen.
1.18. Software bezeichnet die Computerprogramme, Dateien sowie ggfs. die Datenträger, die dem Kunden gemäß dem Vertrag
und den Bestimmungen dieser EULA bereitgestellt werden, einschließlich aller ggfs. dazu bereitgestellter Updates, Upgrades,
Fehlerkorrekturen, modifizierter Versionen, Ergänzungen und Kopien. Die Software kann als Firmware zusammen mit einem
Gerät geliefert werden bzw. nur für einen bestimmten Gerätetyp verwendbar sein. Software wird grundsätzlich nur in ausführ-
barer Form (Objektcode) bereitgestellt. Für den Zweck dieser EULA gilt die dazugehörige Dokumentation als Bestandteil der
Software. Die mit der Software gelieferte Open Source Software sowie Drittanbietersoftware fallen ebenfalls unter diese Defini-
tion von Software, jedoch gelten dafür die Drittanbieterlizenzbedingungen bzw. Open Source Lizenzen, insbesondere können
letztere vorsehen, dass dem Kunden Quellcode zur Verfügung gestellt wird.
1.19. Trialversion ist eine Version der Software, die zu Testzwecken überlassen wird. In dieser EULA gelten dafür die Regelun-
gen in Ziffer 8 vorrangig.
1.20. Update bezeichnet eine Version eines Computerprogramms, die Fehlerkorrekturen und kleinere funktionale Optimierungen
enthält. Auerswald bestimmt nach eigenem Ermessen, ob ein Update als eigenständig installierbare Fassung des Computerpro-
gramms (Release) oder als zusätzlich zu installierender Bestandteil veröffentlicht wird. Ein Update erfordert, in Abhängigkeit des
Produkts, eine vorhandene und ordnungsgemäß lizenzierte Installation der Software oder einen laufenden Trial-Mode. Ein
Update wird in der Regel mit einer Erhöhung der Release-Nummer hinter der Hauptversionsnummer (z. B. „Version 1.0.2"
anstelle von „Version 1.0.1") gekennzeichnet.
1.21. Upgrade bezeichnet eine Version des Computerprogramms, die neue und/oder erweiterte Funktionalität für ältere Ver-
sionen enthält. In einigen Fällen können auch Fehlerkorrekturen enthalten sein. Auerswald kann nach eigenem Ermessen entsc-
heiden, ob ein Upgrade eine Lizenz für bestimmte, zum Upgrade zugelassene ältere Versionen der Software erfordert. Typis-
cherweise wird ein Upgrade mit einer Erhöhung der Hauptversionsnummer (z. B. „Version 2.0.0" anstelle von „Version 1.0.2")
gekennzeichnet.
1.22. User oder auch Client bezeichnet eine Einheit, die auf einen Server und eine oder mehrere darauf laufende Produktinstan-
zen einer Server-Software zugreifen kann. Abhängig vom Produkt kann ein User eine natürliche Person, aber auch eine Identität/
Rolle (Administrator) oder ein physisches (z. B. Fax) oder virtuelles Gerät (z. B. Telefonkonferenzraum) sein. Die Art und Anzahl
der zur Nutzung der Server-Software berechtigten User/Clients sind im Vertrag definiert, unter dem das jeweilige Produkt dem
Kunden überlassen wird.
1.23. Verbundene Unternehmen bezeichnet Unternehmen, die im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit Auerswald oder dem Kunden
verbunden sind. Sollte das AktG nicht anwendbar sein, bezeichnet verbundenes Unternehmen jede organisatorisch eigenstän-
dige Einheit, die Auerswald oder den Kunden direkt oder indirekt kontrolliert, von einem der beiden kontrolliert wird oder unter
gemeinsamer Kontrolle mit einer anderen Partei steht. Kontrolle wird verstanden als die Fähigkeit, die Geschäftsleitung und die
Organisation eines Unternehmens direkt zu steuern oder lenkend auf sie Einfluss zu nehmen, sei es durch Mehrheit der Stim-
mrechte, durch Vertrag oder anderweitig.
1.24. Vertrag ist die gesonderte Vereinbarung (z. B. ein Softwareüberlassungsvertrag), unter der der Kunde von Auerswald oder
einem Auerswald Partner die Software und ggfs. weitere Produkte von Auerswald bezogen hat. Für die Zwecke dieser EULA
sind von der Definition nur eigene Produkte von Auerswald sowie Drittanbietersoftware, die von Auerswald bezogen werden kön-
nen, umfasst. Andere Produkte sind ausgenommen.
2. Allgemeine Lizenzbestimmungen
2.1 Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht an der Software gemäß den Lizenzbedingungen und ausschließlich im Rahmen des
Vertrags eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrags zur Einhaltung der Lizenzbedingungen.
2.2 Die Nutzungsrechte des Kunden an der Software bestimmen sich allein nach Lizenzbedingungen. Alle übrigen Rechte an der
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COMfortel M-710 - Betriebsanleitung V01 06/2021