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CH
europäischen Staaten mit Systemen zur getrennten
Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte die Waage einmal nicht mehr benutzt
werden können, so ist jeder Verbraucher ge-
setzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde/seines Stadtteils, abzugeben. Damit
wird gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht verwer-
tet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermie-
den werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit dem hier
abgebildeten Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflich-
tet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie
Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle in Ihrer Gemeinde/ Ihrem Stadt-
teil oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden
können. Geben Sie Batterien und Akkus nur in entlade-
nem Zustand an Ihrer Sammelstelle ab!
* gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
Entsorgung