Achtung – Unfallgefahr!
VIKING Garten-Häcksler sind zum
Zerkleinern von Astmaterial und
Pflanzenresten geeignet. Eine andere
Verwendung ist nicht gestattet und kann
gefährlich sein oder zu Schäden am Gerät
führen.
Der Garten-Häcksler darf nicht verwendet
werden:
– für andere Materialien (z. B. Glas,
Metall).
– für Arbeiten, die in dieser
Gebrauchsanleitung nicht beschrieben
sind.
– zur Herstellung von Lebensmitteln
(z. B. Zerkleinern von Eis, Maischen).
Aus Sicherheitsgründen ist jede
Veränderung am Gerät, ausgenommen
der fachgerechte Anbau von Zubehör,
welches von VIKING zugelassen ist,
untersagt, außerdem führt dies zur
Aufhebung des Garantieanspruchs.
Auskunft über zugelassenes Zubehör
erhalten Sie bei Ihrem VIKING
Fachhändler.
Insbesondere ist jede Manipulation am
Gerät untersagt, welche die Leistung oder
die Drehzahl des Verbrennungsmotors
bzw. des Elektromotors verändert.
Mit dem Gerät dürfen keine Gegenstände,
Tiere oder Personen, insbesondere
Kinder, transportiert werden.
Beim Einsatz in öffentlichen Anlagen,
Parks, Sportstätten, an Straßen und in
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
ist besondere Vorsicht erforderlich.
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4.2 Tanken – Umgang mit Benzin
Lebensgefahr!
Benzin ist giftig und hochgradig
entflammbar.
Bewahren Sie Benzin nur in dafür
vorgesehenen und geprüften Behältern
(Kanistern) auf. Die Verschlusskappen der
Tankbehälter sind immer ordnungsgemäß
aufzuschrauben und festzuziehen.
Defekte Verschlüsse sind aus
Sicherheitsgründen auszutauschen.
Verwenden Sie niemals Getränkeflaschen
oder Ähnliches zum Entsorgen oder
Lagern von Betriebsstoffen wie z. B.
Kraftstoff. Personen, insbesondere
Kinder, könnten verleitet werden, daraus
zu trinken.
Benzin von Funken, offenen
Flammen, Dauerflammen,
Wärmequellen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht
rauchen!
Tanken Sie nur im Freien und rauchen Sie
während des Betankens nicht.
Vor dem Tanken Verbrennungsmotor
abstellen und abkühlen lassen.
Benzin ist vor dem Starten des
Verbrennungsmotors einzufüllen.
Während der Verbrennungsmotor läuft
oder bei heißer Maschine darf der
Tankverschluss nicht geöffnet oder Benzin
nachgefüllt werden.
Den Kraftstofftank nicht ganz füllen,
sondern nur bis ca. 4 cm unter den Rand
des Einfüllstutzens, damit der Kraftstoff
Platz zum Ausdehnen hat.
Falls Benzin übergelaufen ist, den
Verbrennungsmotor erst starten, nachdem
die benzinverschmutzte Fläche gereinigt
wurde. Jeglicher Zündversuch ist zu
vermeiden, bis sich die Benzindämpfe
verflüchtigt haben (trockenwischen).
Verschütteter Kraftstoff ist stets
aufzuwischen.
Wenn Benzin auf die Kleidung geraten ist,
muss diese gewechselt werden.
Bewahren Sie niemals das Gerät mit
Benzin im Tank innerhalb eines Gebäudes
auf. Entstehende Benzindämpfe können
mit offenem Feuer oder Funken in
Berührung kommen und sich entzünden.
Falls der Tank zu entleeren ist, sollte dies
im Freien erfolgen.
4.3 Bekleidung und Ausrüstung
Während der Arbeit ist immer
festes Schuhwerk mit griffiger
Sohle zu tragen. Arbeiten Sie
niemals barfuß oder beispielsweise in
Sandalen.
Während der Arbeit und
insbesondere auch bei
Wartungsarbeiten und beim
Tranport des Geräts stets feste
Handschuhe tragen.
Während der Arbeit immer
Schutzbrille und Gehörschutz
tragen. Tragen Sie diese
während der gesamten
Betriebsdauer.
Bei der Arbeit mit dem Gerät
zweckmäßige und eng
anliegende Kleidung tragen,
d. h. Kombianzug, keinen
Arbeitsmantel. Während der Arbeit mit
dem Gerät keinen Schal, keine Krawatte,
keinen Schmuck, keine hängenden
Bänder oder Kordeln und keine sonstigen
abstehenden Kleidungsstücke tragen.
0478 216 9905 A - DE