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ÜBERGABE UND
AUFBEWAHRUNG
Die Strahlungs-Heizplatten werden auf einer Holzplatte gelie-
fert, und sind durch dazwischen liegende Schichten aus Pappe
getrennt, um Beschädigungen zu vermeiden.
Beim Empfang sicherstellen, dass das Material unversehrt ist
und der Lieferung entspricht.
Die Tätigkeiten zum Abladen vom Transportmittel gehen zu
Lasten des kunden.
Zum Vermeiden, dass die Trennschichten auf den lackierten
Oberflächen der Platten Flecken verursachen, darf das Material
nicht im Freien gelagert und Witterungseinflüssen ausgesetzt
werden (Regen und/oder Nebel).
Die Platten müssen in jedem Fall an einem trockenen und ge-
gen Witterungseinflüsse geschützten Ort aufbewahrt werden.
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HANDLING
Das Handling der Platten muss von mindestens zwei Personen
ausgeführt werden.
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IDENTIFIZIERUNG DES
PRODUKTS
Auf jeder einzelnen Platte ist ein Etikett für die Identifizierung
angebracht, auf dem die Daten des Herstellers und das entspre-
chende Modell angegeben sind. Die Baureihe DS Sabiana ent-
spricht der europäischen Norm EN-14037-1.
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ENTSORGUNG
Die Verbrauchsteile und die ausgetauschten Teile müssen sicher
und in Übereinstimmung mit den Umweltschutzvorschriften
entsorgt werden.
Es ist wichtig, dass die folgenden Anweisungen von dem Perso-
nal, das die Installation und die Wartung während der gesam-
ten Betriebsdauer des Geräts ausführt, gewissenhaft befolgt
werden, wobei die Pflicht besteht, die folgenden Vorschriften
zu beachten:
Die Verpackungen bestehen aus recycelbaren Materialien wie
karton und Polystyrol (PS); auch die ausgedruckten Anweisun-
gen auf Papier und die Beutel sowie die Schutzfolien aus Po-
lyethylen (PET) bestehen aus recycelbaren Materialien.
Falls der Anlage ein Frostschutzmittel zugesetzt wird, darf letz-
teres nicht einfach entleert und freigesetzt werden, da es die
Umwelt verschmutzt und es muss aufgefangen und entspre-
chend entsorgt werden; Öle, Fette, Reinigungsmittel, Lösungs-
mittel und Lackreste müssen entsprechend den geltenden Ge-
setzen und Vorschriften entsorgt werden.
Die nach der Demontage der Geräte übrig bleibenden Materia-
lien müssen getrennt und an eigens dafür vorgesehenen Sam-
melstellen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspre-
chend entsorgt werden.
Isoliermaterial wird als nicht gefährlicher Müll eingestuft, es
muss entfernt und an eigens dafür vorgesehenen Sammelstel-
len den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechend
entsorgt werden.