Renault Media-NAV Evolution Mode D'emploi page 158

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MOTORFERNSTART
Je nach Fahrzeug ist vor Verlassen des
Fahrzeugs sicherzustellen, dass Ver-
braucher wie Scheibenwischer, Außen-
beleuchtung, Radio, Sitzheizung, be-
heizbares Lenkrad usw. deaktiviert und
Zubehörgeräte abgeklemmt sind.
Bei extremem Bedingungen funktioniert
der programmgesteuerte Fernstart mög-
licherweise nicht.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht
an einem Ort ab, an dem
brennbare Stoffe wie trockenes
Gras oder Laub mit der heißen
Auspuffanlage in Berührung kommen
können und lassen Sie auch den Motor
nicht an einem solchen Ort im Leerlauf
drehen.
D.68
(3/3)
Verantwortung des Fahrers
beim Parken oder Halten
Verlassen Sie niemals Ihr Fahr-
zeug (auch nicht für kurze Zeit),
so lange sich ein Kind, ein körperlich
oder geistig beeinträchtigter Erwach-
sener oder ein Tier im Fahrzeug befin-
den. Diese könnten sich oder andere in
Gefahr bringen, beispielsweise durch
Anlassen des Motors, Aktivieren von
Komponenten wie den elektrischen
Scheibenwischern, Verriegeln der Türen
usw. Zudem kann es bei warmer Wit-
terung und/oder Sonneneinwirkung im
Fahrgastraum rasch sehr heiß werden.
LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR
SCHWERER VERLETZUNGEN.
Besonderheit bei Fahrzeugen mit Alle
zwei Stunden aktievieren-Funktion
Es ist unerlässlich, dass das Fahrzeug
zwischen jeder Nutzung der Funktion
mindestens 10 Minuten gefahren wird.
Es besteht die Gefahr einer Qualitäts-
minderung des Motoröls.
Verwenden Sie in folgenden
Fällen nicht die Funktion zum
Motorfernstart oder dessen
Programmierung:
– das Fahrzeug befindet sich in einer
Garage oder in einem geschlossenen
Raum.
Es besteht Vergiftungs- oder Ersti-
ckungsgefahr durch Abgase.
– das Fahrzeug ist mit einer Schutzab-
deckung bedeckt.
Brandgefahr.
– die Motorhaube ist offen bzw. vor
dem Öffnen der Haube.
Verbrennungs- und Verletzungsge-
fahr.
Je nach Land kann die Verwendung
der Funktion zum Motorfernstart oder
dessen Programmierung durch die
Gesetzgebung und/oder geltende Be-
stimmungen untersagt sein.
Prüfen Sie vor der Verwendung dieser
Funktion die Gesetzgebung und/oder
die geltenden Bestimmungen des
Landes.

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