Vorsichtsmaßnahmen bei dem Gebrauch
Die Abzugshaube wird für den Abluftbetrieb geliefert. Um eine optimale Gerätefunktion zu
gewährleisten, muß in der Küche also, ein ausreichend bemessener Lufteinlaß vorgesehen
werden.
Die Dunstabzugshaube kann nicht an einen Schacht angeschlossen werden, der zur Entlüftung
von anderen nicht elektrisch betriebenen Geräten bestimmt ist..
Soll die Abzugshaube in einer Küche installiert werden, in der sich ein Gas-Durchlauferhitzer
oder eine Gasheizung befindet, so wird aus Sicherheitsgründen selbstverständlich empfohlen,
auf den Abluftbetrieb zu verzichten. In diesem Falle muß das Gerät mit einem Aktiv-
Kohlefilter ausgerüstet sein, den Sie bei Ihrem Fachhändler erhalten und der einen
Umluftbetrieb ermöglicht.
Die Abzugshaube ist in einer Höhe von mindestens 60 cm über dem Kochfeld
(Vitrokeramikplatte oder traditionelle Elektroplatten) anzubringen.
Bei einem Gasherd muß der Abstand mindestens 65 cm betragen.
Wenn die Installationsanweisungen der Gaskochgeräts einen größeren Abstand vorgeben,
ist dieser zu berücksichtigen.
Bei gleichzeitigem Betrieb einer Dunstabzugshaube und einer raumluftabhängigen Feuerstätte
(wie z.B. gas-, öl - oder kohlebetriebene Heizgeräte, Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
ist Vorsicht geboten, da beim Absaugen der Luft durch die Dunstabzugshaube dem Aufstellraum
die Luft entnommen wird, die die Feuerstätte zur Verbrennung benötigt.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn bei gleichzeitigem Betrieb von Haube und
raumluftabhängiger Feuerstätte im Aufstellraum der Feuerstätte ein Unterdruck von höchstens
0,04 mbar erreicht wird und damit ein Rücksaugen der Feuerstättenabgase vermieden wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch nicht verschliessbare Öffnungen, z.B. in Türen,
Fenstern, Zuluft-/Abluftmauerkasten oder andere techn. Massnahmen, wie gegenseitige
Verriegelung o.ä., die Verbrennungsluft nachströmen kann.
Anmerkung:
Bei der Beurteilung muss immer der gesamte Lüftungsverbund der Wohnung beachtet
werden. Bei Betrieb von Kochgeräten, z.B. Kochmulde und Gasherd wird diese Regel nicht
angewendet. Im Zweifelsfalle muss der zuständige Schornsteinfegermeister zu Rate gezogen
werden.
Wenn die Dunstabzugshaube im Umluftbetrieb - mit Aktiv-Kohlefilter - verwendet wird, ist
der Betrieb ohne Einschränkung möglich.
Flambieren unter der Abzugshaube ist verboten.
Offene Flammen schaden den Filtern und können einen Brand auslösen; sie sollten daher
vermieden werden.
Frittieren ist nur unter ständiger Aufsicht erlaubt, um die Entzündung des überheizten Öls zu
vermeiden.
Die Abluft darf nicht in einen Schornstein abgegeben werden, der für Abgase von Geräten,
die mit nicht elektrischer Energie betrieben werden, benutzt wird. Bei Ableitung der Abluft
sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.
Der Hersteller lehnt jegliche Verantwortungen für Schäden ab, die durch die Nichtbefolgung
dieser Anordnungen herbeigeführt werden.
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