1.7
GRUNDLEGENDE EINGEHALTENE UND
EINZUHALTENDE UNFALLVERHÜTUNGSNORMEN
A) Richtlinie 2006/95/CE: "Elektrisches Material,
das innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
zu verwenden ist ".
B) Richtlinie 2004/108/CE: "Angleichung der
Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten hinsichtlich
der elektromagnetischen Verträglichkeit".
C) Richtlinie 89/391/EWG: "Durchführung
von Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Arbeitnehmer bei der Arbeit".
D) V e r o r d n u n g ( E U ) N r . 3 0 5 / 2 0 1 1 d e s
Europäischen Parlaments und des Rates vom
9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter
Bedingungen für die Vermarktung von
Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie
89/106/EWG des Rates.
E) Richtlinie 85/374/EWG: "Angleichung der
Gesetzes-, Regel- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Haftung für
Schäden durch fehlerhafte Produkte".
1.8
GEWÄHRLEISTUNG
Damit der Benutzer die gesetzliche Garantie laut
Richtlinie 1999/44/EG beanspruchen kann, hat er die
Anweisungen dieses Handbuchs gewissenhaft zu
befolgen und insbesondere:
immer innerhalb der Einsatzgrenzen des Holzofens
vorzugehen;
die Wartung regelmäßig und sorgfältig auszuführen;
nur Personen mit den geeigneten Kapazitäten
und Befähigungen bzw. zu diesem Zweck geschulte
Personen mit der Holzofenbedienung zu beauftragen.
Das fehlende Einhalten der Beschreibungen dieses
Handbuchs führt zum unverzüglichen Garantieverfall.
1.9
HAFTBARKEIT DES HERSTELLERS
Der Hersteller lehnt in folgenden Fällen jede direkte oder
indirekte zivil- und strafrechtliche Haftung ab:
Nicht konform mit den im Aufstellungsland gültigen
Bestimmungen und den Sicherheitsrichtlinien erfolgte
Installation;
Fehlendes Einhalten der im Handbuch enthaltenen
Anweisungen;
Installation durch nicht qualifiziertes bzw. nicht
geschultes Personal;
Nicht mit den Sicherheitsrichtlinien konformer
Gebrauch;
Nicht vom Hersteller befugte Änderungen und
Reparaturen am Gerät;
Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen oder nicht
spezifisch für dieses Holzofenmodell geeigneten
Ersatzteilen;
Mangelnde Wartung;
Außerordentliche Vorkommnisse.
INSTALLATION
1.10 EIGENSCHAFTEN DES BENUTZERS
D e r B e n u t z e r d e s H o l z o f e n s m u s s e i n
verantwortungsbewusster Erwachsener mit den
nötigen technischen Kenntnissen für die regelmäßige
Instandhaltung der Holzofen-Bestandteile sein.
Darauf achten, dass Kinder sich nicht dem betriebenen
Holzofen nähern bzw. damit spielen wollen.
1.11 TECHNISCHER KUNDENDIENST
Die Fa. PALAZZETTI ist in der Lage, jedes technische
Problem bezüglich der Benutzung oder der Wartung
während der gesamten Lebensdauer des Geräts zu
lösen.
Unser Firmensitz teilt Ihnen gerne mit, wo sich die
1.12 ERSATZTEILE
Ausschließlich Original-Ersatzteile verwenden.
Vor dem Austausch gewisser Bestandteile nicht erst
abwarten, bis sie komplett abgenutzt sind.
Wird ein verschlissener Bestandteil vor seinem kompletten
Kaputtgehen ersetzt, können Unfälle, die eben auf das
plötzliche Kaputtgehen von Teilen zurückzuführen sind
und schwere Personen- und Sachschäden verursachen
könnten, vermieden werden.
Die regelmäßigen Kontrollen zur Instandhaltung laut
Kapitel „WARTUNG UND REINIGUNG" durchführen.
1.13 TYPENSCHILD
des Ofens. Auf diesem sind alle Daten zum Produkt
Seriennummer und der Handelsmarke aufgeführt
Bei jeder Anfrage die den Heizkamin betrifft, muss die
Seriennummer angegeben werden.
1.14 LIEFERUNG DES HOLZOFENS
Der Holzofen wird einwandfrei im Karton verpackt und auf
mittels Hubstapler und/oder anderen Mitteln möglich ist.
Im Holzofen wird folgendes Material mitgeliefert:
Installations-, Gebrauchs- und Wartungsanleitung;
Handbuch des Produkts;
Etiketten mit Balkencode;
Schutz Handschuh.
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