5.2) Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Abnahme-
schritte erfolgreich ausgeführt wurden. Eine teilweise oder provisori-
sche Inbetriebsetzung ist untersagt.
1. Die technischen Unterlagen der Automatisierung verfassen und
mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Sie müssen mindestens
enthalten: Gesamtzeichnung der Automatisierung, Schaltplan,
Risikoanalyse und angewendete Lösungen, Konformitätser-
klärung des Herstellers für alle installierten Vorrichtungen (für
SPIN die anliegenden CE-Konformitätserklärung verwenden);
Kopie der Bedienungsanweisungen und des Wartungsplans der
Automatisierung.
2. In Tornähe bleibend ein Etikett oder ein Schild anbringen, auf dem
die Vorgänge für die Entriegelung und die manuelle Bewegung
angegeben sind (die Abbildungen in „Anweisungen und Hinweise
für den Benutzer des Toröffners SPIN" benutzen).
3. In Tornähe bleibend ein Etikett oder ein Schild mit dieser Abbil-
dung anbringen (Mindesthöhe 60 mm).
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6) Wartung und Entsorgung
In diesem Kapitel sind die Informationen zur Durchführung des Wartungsplanes und für die Entsorgung von SPIN angegeben.
6.1) Wartung
Damit das Sicherheitsniveau konstant bleibt und die maximale Dau-
er der ganzen Automatisierung gewährleistet werden kann, ist eine
regelmäßige Wartung erforderlich.
!
Die Wartung muss unter genauester Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften in der vorliegenden Anleitung und
nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften durchge-
führt werden.
Was die anderen Vorrichtungen (nicht SPIN) betrifft, ist der jeweilige
Wartungsplan zu befolgen.
1. Für SPIN ist eine programmierte Wartung maximal alle 6 Monate
oder 3.000 Bewegungen nach der vorherigen Wartung erforder-
lich.
6.2) Entsorgung
SPIN besteht aus verschiedenen Stoffen, von denen einige recycled
werden können (Stahl, Aluminium, Plastik, Elektrokabel), andere
müssen hingegen entsorgt werden, wie Batterien und elektronische
Karten.
!
Einige elektronische Komponenten könnten Schadstof-
fe enthalten: nicht in die Umwelt geben. Informieren Sie
sich über die Recycling- oder Entsorgungssysteme und
halten Sie sich an die örtlich gültigen Vorschriften.
4. Ein Schild mit mindestens folgenden Daten am Tor anbringen:
Automatisierungstyp, Name und Adresse des Herstellers (Verant-
wortlicher der "Inbetriebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und
CE-markierung.
5. Die Konformitätserklärung der Automatisierung verfassen und
dem Inhaber aushändigen.
6. Die Anleitung „Anweisungen und Hinweise für den Benutzer der
Automatisierung" verfassen und dem Inhaber aushändigen.
7. Den Wartungsplan der Automatisierung verfassen und dem Inha-
ber aushändigen (der alle Wartungsanweisungen der einzelnen
Vorrichtungen enthalten muss).
Den Inhaber über die noch vorhandenen Gefahren und Risiken
informieren (in schriftlicher Form, zum Beispiel in der Anleitung
„Anweisungen und Hinweise für den Benutzer der Automatisie-
rung", bevor der Automatismus in Betrieb gesetzt wird.
2. Alle eventuellen elektrischen Versorgungsquellen abtrennen.
3. Den Verschleiß aller Materialien der Automatisierung überprüfen,
insbesondere was Erosionen oder Roststellen an den strukturel-
len Teilen betrifft; Teile, die keine ausreichende Garantie geben,
müssen ersetzt werden.
4. Den Verschleiß der sich bewegenden Teile überprüfen, wie Rie-
men, Wagen, Ritzel und alle Teile des Tors; abgenutzte Teile müs-
sen ersetzt werden.
Die elektrischen Versorgungsquellen wieder anschließen und die
Überprüfungen in Paragraph "5.1 Abnahme und Inbetriebset-
zung" ausführen.
1. Die elektrische Versorgung vom Automatismus.
2. Alle Vorrichtungen und Zubehörteile abmontieren, hierzu das Ver-
fahren in Kapitel "3 Installation" umgekehrt ausführen.
3. Soweit möglich, die Teile, die verschiedenartig recycled oder ent-
sorgt werden können bzw. müssen, wie z.B. Metall von Plastik,
elektronische Karten usw. voneinander trennen.
4. Sortieren und die so getrennten Werkstoffe örtlichen Wiederver-
wertungs- und Entsorgungsstellen anvertrauen.
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