GARANTIE
Millipore übernimmt für die von ihr hergestellten Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler für
die Dauer eines Jahres nach dem Versand, vorausgesetzt, daß die Produkte entsprechend den in diesem Handbuch
angegeben Bedingungen eingesetzt werden.
Darüber hinaus gewährt Millipore keinerlei weitere Garantie, weder explizit noch implizit, insbesondere keine
Garantie über Produkteigenschaften oder über die Eignung für einen speziellen Verwendungszweck. Änderungen
der hier angegebenen Garantiebedingungen sowie der Angaben, technischen Daten und der Beschreibungen
von Millipore Produkten, die in Millipore Katalogen und Millipore Produktbroschüren veröffentlicht sind, bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, die von der Geschäftsleitung der Gesellschaft zu unterzeichnen
ist. Jede mündliche oder schriftliche Auslegung, die nicht mit diesen Garantiebedingungen oder den beanstandeten
Schriften konform ist, ist als null und nichtig zu betrachten.
Wenn die obengenannte Garantie nicht eingehalten wird, so besteht die einzige Verpflichtung für Millipore
darin, nach eigenem Ermessen das gesamte Produkt oder einen Teil des Produktes, das sich während der
Garantiezeit aufgrund eines Material- oder Fabrikationsfehlers als fehlerhaft erweist, zu reparieren oder zu
ersetzen, vorausgesetzt, der Kunde hat Millipore unverzüglich von dem Mangel in Kenntnis gesetzt.
Eine Verletzung der genannten Garantieverpflichtung liegt nicht vor, wenn Millipore bei der Reparatur oder dem
Ersatz jedes fehlerhaften Produktes oder Produktteils guten Willen und die Fähigkeit zur Mängelbeseitigung
bewiesen hat.
Millipore ist nicht haftbar für Folgeschäden aus wirtschaftlichen Verlusten oder Eigentumsschäden, die Kunden
durch den Einsatz von Millipore Produkten erleiden, und ist daher auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz
für indirekte Schäden verpflichtet.
In bestimmten Ländern kann der Käufer gegebenenfalls dennoch, entsprechend den nationalen Vorschriften,
Rechte geltend machen, die die hier festgelegten Garantiebedingungen ergänzen.
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