Zulässige KombiMotoren
KombiMotoren
Nur KombiMotoren verwenden, die von
STIHL geliefert oder ausdrücklich für
den Anbau freigegeben wurden.
Der Betrieb dieses KombiWerkzeugs ist
nur mit folgenden KombiMotoren
zulässig:
STIHL KM 55 R, KM 56 R, KM 85 R,
KM 90, KM 90 R, KM 94 R
KM 100 R, KM 110, KM 110 R, KM 130,
KM 130 R, KMA 130 R
WARNUNG
Bei Geräten mit Rundumgriff muss der
Bügel (Schrittbegrenzer) angebaut sein.
Motorsensen mit teilbarem Schaft
Das KombiWerkzeug kann auch an
STIHL Motorsensen mit teilbarem
Schaft (T-Modelle) angebaut werden
(Basis-Motorgeräte).
Der Betrieb dieses KombiWerkzeugs ist
deshalb zusätzlich noch an folgendem
Gerät zulässig:
STIHL FR 130 T
1)
Bei Verwendung des FCS-KM
zusammen mit dem KM 94 R muss
die starre Welle im FCS-KM durch
eine flexible Welle ersetzt werden.
FCS-KM
WARNUNG
Zur Verwendung des Bügels
(Schrittbegrenzer) die
Gebrauchsanleitung des Gerätes
beachten.
1)
, KM 100,
Gerät komplettieren
Schutzkappen von den Enden am
N
Schaft abziehen und für die spätere
Verwendung aufbewahren – siehe
"Gerät aufbewahren"
HINWEIS
Beim Abziehen der Kappe kann der
Stopfen aus dem Schaft gezogen
werden, dieser muss dann wieder bis
zum Anschlag in den Schaft geschoben
werden.
deutsch
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