In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind gut von den geerdeten Bauelementen des
Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können isolierte Hochspannungskabel
verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einer Rohrdurchführung aus Isoliermaterial
zu verlegen. Alternativ können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Die
Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in den Boden einsinkende Tierhufe oder
Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Telekommunikations- oder
Datenkabeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von Freileitungen
oder überirdischen Telekommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unumgänglich, hat sie unterhalb der Stromleitung und in einem möglichst rechten Winkel zu
erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein, als die unten angegebenen Werte.
Mindestabstände von elektrischen Weidezäunen zu Stromleitungen:
Stromleitungsspannung
≤ 1.000 V
> 1.000 V bis ≤ 33.000 V
> 33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr als 3 m betragen. Diese Höhe gilt
beiderseits der Orthogonalprojektion der äußersten Stromleitungen auf den Boden in einem
Abstand von:
• 2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von bis zu 1.000 V.
• 15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von über 1.000 V.
Elektrozaungeräte zur Versorgung von Elektrozaunanlagen auf der Weide dürfen nicht in
feuergefährdeten Räumen wie Scheunen, Tennen und Stallungen untergebracht werden. Zur
Verhütung von Blitzschäden muss vor der Einführung der Zaunzuleitung in ein nicht
feuergefährdetes Gebäude in diese Zuleitung eine Blitzschutzeinrichtung (Funkenstrecke mit
Erdung) eingebaut werden.
Abstand
3 m
4 m
8 m
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