10. Reparatur
Garantiereparaturen werden grundsätzlich vom Hersteller durchgeführt. Reparaturen außer-
halb der Garantiezeit sind nur von fachkundigem Personal auszuführen. Nichtbeachtung
von Montage- und Einstellvorschriften als auch nicht-fachkundiger Umgang können zu
schwerwiegenden Schäden am Blindnietsetzgerät führen. Im Zweifelsfall ist das Blindnietsetz-
gerät an den Lieferer oder GESIPA
11. Behebung von Störungen
11.1 Blindniet wird nicht gesetzt
Ursache
Futterbacken (E) verschmutzt
Futterbacken (E) stumpf
Betriebsdruck nicht ausreichend
Gerätehub zu gering
11.2 Restdorn wird nicht abgesaugt
Ursache
Sammelbehälter voll
Nietdornabführschlauch verstopft
falsches Mundstück (A) verwendet
Mundstück (A) verschlissen
Restdorn in Futterbacken (E) verkeilt
12. Garantie
Es gelten die Garantiebedingungen in der jeweils gültigen Fassung, die unter folgendem Link
eingesehen werden können: www.gesipa.com/agb
einzusenden.
®
Abhilfe
reinigen und Gleitflächen ölen (Pkt. 9.1)
wechseln (Pkt. 9.2)
siehe Betriebsdruck (Pkt. 5)
Hydrauliköl nachfüllen (Pkt. 9.3)
Abhilfe
leeren (Pkt. 8.4)
leeren (Pkt. 8.4)
gemäß Tabelle austauschen (Pkt. 7)
erneuern
Futterbacken (E) und Futtergehäuse (D) reinigen und
Gleitflächen ölen; bei Verschleiß erneuern (Pkt. 9.2)
DE
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