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8 GARANTIEBEDINGUNGEN
Lofrans garantiert, dass bei normalem Gebrauch und bei Einhaltung des Wartungsprogramms für das Produkt eine 3-Jahres-Garantie ab dem Datum
des Kaufs durch den ursprünglichen Käufer unter Vorbehalt der nachstehend aufgeführten Bedingungen, Einschränkungen und Ausnahmen gilt.
Jedes Produkt, das sich bei einer normalen Verwendung in diesem Zeitraum als mangelhaft erweist, wird je nach Entscheidung durch die Lofrans
entweder repariert oder ausgetauscht.
8.1 Bedingungen und Einschränkungen
- Lofrans übernimmt keine Haftung für eine falsche Produktwahl vonseiten des Käufers.
- Die Haftung von Lofrans eschränkt sich auf die Reparatur oder en Austausch all der Teile des Produkts, ie ursprüngliche Materialmängel
und/oder Verarbeitungsmängel aufweisen
- Lofrans ist in keiner Weise haftbar für Defekte oder jeglichen entstehenden Schaden, der zurückzuführen ist auf:
- eine Verwendung des Produktes in einer Anwendung, für die es nicht entwickelt wurde;
- Korrosion, Zersetzung unter Einwirkung von UV-Strahlen und Verschleiß;
- Nichteinhaltung des Wartungsplans;
- falsche und unangemessene Installation des Produkts;
- jede Art von Veränderung des Produkts;
- Verwendungsbedingungen, die über die Produktspezifizierungen hinausgehen.
- Die Garantie deckt keine für Eingriffe, Rücknahme, Transport und Installation des Produkts anfallenden Kosten.
- Die Garantie wird in dem Fall nichtig, in dem von einer nicht durch die Lofrans autorisierten Person Wartungseingriffe durchgeführt werden.
- Die Produkte von Lofrans srl sind ausschließlich für die Verwendung auf See bestimmt. Lofrans srl übernimmt keinerlei Haftung im
Falle einer anderen Art von Verwendung.
-Lofrans behält sich das Recht auf Nichtanerkennung dieser Garantie für den Fall vor, dass die elektromechanischen Produkte
mit unangemessenem Elektrozubehör angetrieben werden und/oder dass an der Hauptstromleitung kein entsprechender
Motorschutzschalter installiert ist.
8.2 Ausnahmen
Die Gewähr der Garantieleistungen beschränkt sich auf einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum des Kaufes durch den
ursprünglichen Käufer für:
- Elektrisch oder elektronisch gesteuerte Geräte
- Schaltkasten und Schaltschütze
- Motorschutzschalter
Die Gewähr der Garantieleistungen beschränkt sich auf einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Datum des Kaufes durch den
ursprünglichen Käufer für:
- Elektromotoren
- Schalttafeln
- Dichtungen
- Alle Produkte, die auf Charter- Booten verwendet werden.
8.3 Haftung
Diese Garantie gewährt keinerlei Leistungen für Verluste oder Schäden, die dem Käufer durch eine erwiesene Nichtkonformität der
Produkts entstehen, vorbehaltlich des Falls von Vorsatz oder schwerer Schuld von Seiten der Lofrans der/die mit rechtskräftigem Urteil
erklärt wurde. Einige Staaten oder Länder lassen den Ausschluss oder die Einschränkung von Anschluss- oder Folgeschäden nicht zu,
daher kommen die oben genannten Einschränkungen oder Ausschlussfälle möglicherweise nicht zur Anwendung.
8.4 Prozedur
Die Pflichtfelder des Garantie-Formulars muessen auf der Lofrans Website ( http://www.lofrans.com/warranty.php ) ausgefuellt werden,
einschließlich der Seriennummer der Steuerung,
8.5 Wegfallklausel
Im Falle, dass irgendeine der hier enthaltenen Garantieklauseln durch einen Richter oder eine sonstige zuständige Behörde für ungültig
erklärt wird, bleiben davon die Gültigkeit der restlichen Klauseln dieser Garantie sowie der Rest der fraglichen Klausel unberührt.
8.6 Konformität
Diese Garantie ist durch die und in Übereinstimmung mit den italienischen Gesetzen geregelt. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitfälle
ist Mailand.
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