KAP. 6. ENTSORGUNG
Realisierung der Richtlinien 2002/95/CE, 2002/96/CE und 2003/108/CE, über die gefährlichen Substanzen verwenden
Sie Verringerung der elektrischen und elektronischen Ausrüstung, sowie das Abfallverkaufen
Die auf dem Gerät abgebildete durchgestrichene Abfalltonne zeigt an, dass das Gerät
am Ende seiner Lebensdauer in einer dafür vorgesehenen Sammelstelle getrennt
entsorgt werden muss.
Die getrennte Sammlung des Geräts am Ende seiner Lebensdauer ist durch den Hersteller organisiert und verwaltet. Für die
getrennte Entsorgung des Geräts bei Ablauf seiner Lebensdauer hat der der Anwender den Hersteller zu benachrichtigen und
die Vorgehensweise anzuwenden, die durch den Hersteller vorgegeben wurde.
Die angemessen getrennte Entsorgung als Vorbereitung auf die nach der Beseitigung durchzuführende Wiederverwertung,
Bearbeitung und umweltfreundliche Entsorgung trägt zur Vermeidung von möglichen negativen Auswirkungen auf die
Umwelt und die menschliche Gesundheit bei und fördert die Wiederverwendung und/oder Wiederverwertung der Materialien,
aus denen das Gerät besteht.
Im Gerät sind keine gefährlichen Stoffe vorhanden.
Die unrechtmäßigere Entsorgung durch den Besitzer führt zur Anwendung der gesetzlich
vorgesehenen Strafen
KAP. 7. BAUMATERIAL
Je nach Betriebs- und Produktionsbedürfnis kann das Gerät aus verschiedenen Materialtypologien bestehen.
EINHEIT
Gerätekörper und Trichter
Messer und Schneidscheibe
Zerkleinerungseinheit Enterprise
Zerkleinerungseinheit halb Unger
Zerkleinerungseinheit Unger total
Zerkleinerungseinheit T... 12 / T... 22
Zerkleinerungseinheit T... 32
Zerkleinerungseinheit T... 32 ECO
Zerkleinerungseinheit T... 32 R
MATERIALTYP
Edelstahl
Edelstahl
Edelstahl
18/8
AISI 304
AISI 440
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Behandeltes
Behandeltes
Aluminium
Gusseisen für
Nahrungsmittel
Nahrungsmitte
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