KAP. 3. SICHERHEITSANLEITUNGEN
VORBEMERKUNG
Die Nichtbeachtung der Sicherheitsnormen und -vorgänge kann Gefahren oder Schäden herbeiführen.
Die Benutzung des Geräts ist begrenzt auf die Anwendung unter Beachtung durch den Endverbraucher von:
1.
allen Regelungen, die die Aufstellung des Geräts und das Verhalten der Personen betreffen, die auf Grund
von anwendbaren Gesetzen und/oder Normen festgelegt wurden; mit besonderem Bezug auf die am Gerät
vorgeschaltete feste Anlage für den Anschluss/Betrieb des Geräts;
2.
Allen weiteren Anweisungen und Warnhinweise für die Benutzung des Geräts, die als Teil der
technischen/grafischen Anlagen zum Gerät zu betrachten sind.
Wo nichts anderes festgelegt wurde, muss das Personal, das Eingriffe zu Installation, Anschluss, Wartung,
Wiederinstallation und Wiederverwendung, Fehlersuche, Verschrottung und Abbau durchführt
erfahren sein und über die Sicherheitsvorschriften unterrichtet und über die Restrisiken informiert worden sein.
Außerdem muss dieses Personal im Bereich der Sicherheit die Fachkenntnisse von Wartungstechnikern
besitzen.
RÄUMLICHKEITEN, ARBEITSPLATZ UND DURCHGANGSORT
Der Arbeitsraum muss den Anforderungen der Richtlinie 89/654/EWG entsprechen. Im Arbeitsbereich dürfen keine
Fremdgegenstände vorhanden sein. Der Arbeitgeber hat gemäß Richtlinie 89/391/EWG bezüglich der Umsetzung der
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit die im Handbuch
angegeben Restrisiken zu beseitigen oder zu reduzieren.
WARNUNGEN BEZÜGLICH RESTRISIKEN
RESTRISIKO AUF GRUND DER ABNAHME VON FESTEN ABSCHIRMUNGEN, EINGRIFFEN AN
BESCHÄDIGTEN/ABGENUTZTEN TEILEN
Unter keinen Umständen darf der Bediener versuchen, eine feste Abschirmung zu öffnen oder zu entfernen
oder eine Sicherheitsvorrichtung abzuändern.
In der Bestückungs-, Wartungs- und Reinigungsphase und während aller anderen manuellen Eingriffe, die
das Einführen der Hände oder anderer Körperteile in die gefährlichen Bereiche des Geräts beinhalten, bleibt ein
Restrisiko, das vor allem besteht aus:
1.
Stößen an Bauteilen am Gerät,
2.
Reibung und/oder Aufschürfung an rauen Geräteteilen,
3.
Schnitt durch schneidende Teile.
Außerdem müssen der Bediener und der Wartungstechniker für manuelle Eingriffe bei offenen Abschirmungen
ausgebildet werden und müssen über die daraus folgenden Risiken unterrichtet und durch den Verantwortlichen
befugt werden.
SICHERHEITSVORRICHTUNGEN AM GERÄT
Die Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen am Gerät dürfen nicht entfernt werden.
Falls diese wegen außerordentlicher Wartung entfernt werden müssen, sind sofort Maßnahmen zu ergreifen, um
die sich ergebenden Gefahren anzuzeigen und aufs Mindeste zu reduzieren.
Die Wiederanbringung der Schutzvorrichtung oder Sicherheitsvorrichtung muss gleich nach Behebung der Gründe,
die deren zeitweilige Entfernung verursacht hatten, erfolgen.
Die Antriebselemente des Geräts sind vollkommen abgesondert durch feste Schutzvorrichtungen, welche den Zugang zu einer
kinematischen Kette verhindern.
Auf Grund der Anwendungsart des Geräts und seines Zwecks sind bewegliche Elemente nicht durch feste Abschirmungen,
bewegliche Abschirmungen oder andere Sicherheitsvorrichtungen abgetrennt.
Die Teile der Zerkleinerungseinheit befinden sich auf Abständen von den Zugangspunkten, die die Erreichung von
gefährlichen Stellen verhindern.
Für alle anderen Sicherheitsfunktionen, die die Teile des Steuerungssystems beinhalten und mit der Sicherheit verbunden
sind, wurden gut geprüfte Bestandteile und Sicherheitsprinzipien verwendet.
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