Gewährleistung; Entsorgung; Leistungserklärung - Abus RWM150 Manuel Utilisateur

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Wartung
Wartung
• Die elektronischen Bauteile jedes Rauchwarnmelders sind Alterungs-
prozessen unterworfen. Zudem verschmutzen Insektenschutzgitter
und Rauchmesskammer unweigerlich im Laufe der Zeit.
• Lebensdauer des Gerätes:
Der Rauchwarnmelder ist spätestens 10 Jahre + 6 Monate nach
Produktionsdatum zu ersetzen.
Gewährleistung
• ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nach
geltenden Vorschriften geprüft.
• Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf
Material- oder Herstellungsfehler zum Verkaufszeitpunkt zurückzu-
führen sind. Falls nachweislich ein Material- oder Herstellungsfehler
vorliegt, wird der Rauchwarnmelder nach Ermessen des Gewährleis-
tungsgebers repariert oder ersetzt.
• Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte oder fest
eingebaute Batterien.
• ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Ein-
wirkungen (z. B. durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung),
unsachgemäße Anwendung, normalen Verschleiß oder durch Nichtbe-
achtung dieser Anleitung entstanden sind.
• Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zu
beanstandenden Rauchwarnmelder der original Kaufbeleg mit Kauf-
datum und eine kurze schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.
Gewährleistung
– 16 –
Gewährleistung | Entsorgung
• Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel feststellen,
der beim Verkauf bereits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalb
der ersten zwei Jahre bitte direkt an Ihren Verkäufer.

Entsorgung

Dieses Produkt enthält wertvolle Rohstoffe.
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Elektrogeräte, Akkus und Batterien dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Die Entsorgung muss gemäß Richtlinie 2012/19/EU über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) bzw. gemäß Richtlinie
2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und
Altakkumulatoren erfolgen.
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton
zum Altpapier, Folien und Kunststoffteile in die Wertstoff-Sammlung.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die für die Entsorgung
zuständige kommunale Behörde.
Informationen zu Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte erhalten Sie z.B.
bei der örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, den örtlichen
Entsorgungsunternehmen oder bei Ihrem Fachhändler.
Leistungserklärung 2016RWM150
Dieser Rauchwarnmelder ist nach Verordnung EU 305/2011 als Bauprodukt geprüft
und zertifiziert. Die Produktion wird durch regelmäßige und unabhängige Kon-
trollen auf unveränderte Einhaltung der gesetzlichen und normativen Vorgaben
überwacht. Die Leistungserklärung finden Sie unter www.abus.com/Service/
Leistungserklaerungen.
Konformität gemäss VdS3131 (Q)
Dieses Produkt ist zertifiziert nach VdS- Richtlinie (Q).
Leistungserklärung
– 17 –
DE

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