Sehr geehrter Kunde,
bevor Sie das KESSEL hosphatmodul in
Betrieb nehmen, bitten wir Sie, die Be-
dienungsanleitung sorg fältig durchzule-
Prüfen Sie bitte sofort, ob die Anlage unbe-
sen und zu befolgen!
schädigt bei Ihnen angekommen ist. Im Fal -
le eines Transportschadens beachten Sie
bit te die Anweisungen im Kapitel 8 "Ge-
währleistung".
Bei der Installation, Betrieb, Wartung oder
1. Sicherheitshinweise
Re paratur der Anlage sind die Unfallverhü-
tungsvorschriften, die in Frage kommenden
DIN- und VDE-Normen und -Richtlinien, so -
wie die Vorschriften der örtlichen Energie-
versorgungsunternehmen zu beachten!
Vor Inbetriebnahme ist durch fachmänni-
sche Prüfung sicher zu stellen, dass die not-
wendigen Schutzmaßnahmen vorhanden
sind. Erdung, Nullung, Fehlerstromschutz-
schaltung etc. müssen den örtlichen Ener-
gie-Versorgungsunternehmen (EVU) ent-
sprechen.
1. Sicherheitshinweise
Die Anlage enthält elektrische Spannungen.
Bei Nichtbeachtung der Bedienungsanlei-
tung können erheblicher Sachschaden, Kör-
perverletzung oder gar tödliche Unfälle die
Folge sein.
Vor allen Arbeiten an der Anlage ist diese
si cher vom Netz zu trennen!
Es ist sicherzustellen, dass sich die Elektro-
kabel sowie alle elektrischen Einrichtungen
der Anlage in einem einwandfreiem Zustand
be finden. Bei Beschädigungen darf die An-
lage auf keinen Fall in Betrieb genommen
werden, bzw. ist umgehend abzustellen.
Die Vorschriften der VDE 0100 sind zu
beachten. Das Schaltgerät darf nicht in
explosionsgefährdeten Räumen installiert
werden.
Zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit
ist die Anlage regelmäßig zu inspizieren und
zu warten.
3
Achtung:
Die für die Fällung von Phosphaten ein-
gesetzten Betriebsstoffe sind Gefahren-
stoffe. Bitte beachten Sie die Hinweise
des Herstellers für die Lagerung, den
Umschlag und sonstigen Umgang mit
diesen Stoffen.
Bitte lesen Sie die Hinweise in dem
Sicher heitsdatenblatt, das jedem Gebin-
de beiliegt, aufmerksam durch und be-
achten Sie die Betriebsanleitung.
Schulungshinweise für Verarbeiter:
Jeder Unternehmer hat mit seinen Unter-
weisungen über Gefahren und Schutzmas-
snahmen an Hand der Betreibsanweisung
(TRGS 555) durchzuführen. Die Unterwei-
sungen müssen vor der Beschäftigung und
danach einmal jährlich erfolgen und müssen
schriftlich dokumentiert werden!