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Sicherheit
2.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
ACHTUNG
Anlage freischalten!
Sicherstellen, dass die elektrischen Komponenten während der Arbeiten von der Spannungsversorgung getrennt
sind.
WARNUNG
Spannungsführende Teile! Das Gehäuse des Schaltgeräts darf nur von einer Elektrofachkraft geöffnet werden!
Die Tätigkeiten am Schaltgerät sind auf:
das Einschalten des Schützes und Anpassen des Motorschutzschalters,
den Tausch der Batterien,
das Anschließen nach Einbauanleitung und Anschlussplan beschränkt.
Alle darüber hinausgehenden Arbeiten dürfen lediglich durch den KESSEL-Kundendienst oder einen Servicepartner
der KESSEL AG durchgeführt werden.
WARNUNG
Spannungsführende Teile
Bei Tätigkeiten an elektrischen Leitungen und Anschlüssen Folgendes beachten.
Für alle Anschlüsse und Installations-Arbeiten an der Anlage gelten nationale Vorschriften zur elektrischen
Sicherheit.
Die Anlage muss über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsfehlerstrom von nicht
mehr als 30mA versorgt werden.
Betriebs- und Wartungsanleitungen müssen am Produkt verfügbar gehalten werden.
2.2
ATEX-Absicherung beachten
WARNUNG
Das EX-Zeichen kennzeichnet Komponenten und Produkte, die der ATEX-Anforderung (ATEX-Richtlinie 2014/34/
EU) genügen.
WARNUNG
Für explosionsgefährdete Zonen nur ATEX-Anlage(n) und Ex-geschützte Komponenten verwenden. Bei explosions-
gefährdeten Zonen müssen gesonderte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
ATEX-Gefährdungsbeurteilung gemäß gültiger EU-Verordnung durchführen und EX-Zonen definieren.
Prüfen, ob Pumpe(n) und restliche Anlagen-Komponenten (inkl. Zubehör) für die ATEX-Verwendung vorgesehen
sind und den Anforderungen der definierten Zone genügen.
Prüfen, ob das Schaltgerät zur gemeinsamen Verwendung mit den eingesetzten Pumpen vorgesehen ist und als
ATEX-Variante ausgeführt ist.
Bei ATEX-Bereichen muss das Produkt gemäß den folgenden Normen verbaut und betrieben werden:
DIN EN 60079-14 Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen
DIN EN 60079-17 Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ausgenommen
Grubenbau)
DIN EN 60079-19 Gerätetemperatur, Überholung und Regenerierung
2.3
Personal - Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder
nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person
1)
Betreiber
1) Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung, Inspektion
Einbau- und Betriebsanleitung
010-532_09