TAlle Produkte unterliegen der „Gesetzlichen Konformitätsgarantie" gemäß der Richtlinie
2011/83/EU.
Die gesetzliche Garantie ist Verbrauchern vorbehalten. Sie gilt daher nur für Nutzer, die
einen Kauf zu Zwecken getätigt haben, die keiner unternehmerischen, gewerblichen,
handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Für diejenigen, die die Produkte gekauft haben und nicht Verbraucher sind, findet die
Garantie für Mängel der verkauften Sache, die Garantie für das Fehlen der versprochenen
und wesentlichen Qualität und die anderen Garantien des Bürgerlichen Gesetzbuches mit
den entsprechenden Bedingungen, Verfall und Beschränkungen, Anwendung.
Der Verkäufer (und daher beim Kauf der Produkte der Einzelhändler, der das
Produkt an den Benutzer verkauft hat) haftet gegenüber dem Verbraucher für jede
Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts besteht und innerhalb
von zwei Jahren, ab dem vorgenannten Liefertermin, auftritt. Die Vertragswidrigkeit
muss dem Verkäufer, unter Androhung des Verfalls der Garantie, innerhalb von zwei
Monaten ab dem Datum der Entdeckung gemeldet werden.
Sofern nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird, wird vermutet, dass die
Vertragswidrigkeit, die innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung des Produkts
auftritt, bereits zu diesem Zeitpunkt bestand, es sei denn, diese Annahme ist mit der
Art des Produkts oder der Art der Vertragswidrigkeit unvereinbar. Ab dem siebten
Monat nach Lieferung des Produkts obliegt es dem Verbraucher zu beweisen, dass die
Vertragswidrigkeit bereits bei Lieferung des Produkts bestand.
Um die gesetzliche Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer zunächst
den Kauf- und Liefertermin der Ware nachweisen. Daher empfiehlt es sich für den
Käufer, alle Dokumente aufzubewahren, die die Kauf- und Liefertermine belegen können
(z.B: Quittung, Rechnung, Auftragsbestätigungs-E-Mail).
Alle Mängel oder Fehlfunktionen, die auf zufällige Ereignisse und/oder auf die
Verantwortung des Käufers zurückzuführen sind, oder durch eine Verwendung des
Produkts, die nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung und/oder der dem Produkt
beiliegenden technischen Dokumentation entspricht, oder aufgrund einer nicht erfolgten
Einstellung die mechanischen Teile, natürliche Abnutzung von Materialien, die leicht
abgenutzt werden oder durch Montagefehler, mangelnde Wartung und/oder nicht
bestimmungsgemäße Verwendung derselben verursacht werden
Ausgeschlossen von der gesetzlichen Gewährleistung für die Produkte sind
beispielsweise:
- Schäden durch Stöße, Stürze oder Kollisionen, Reifenpannen;
- Schäden durch Verwendung, Exposition oder Lagerung in einer ungeeigneten
Umgebung (z. B.: Regen und/oder Schlamm, Feuchtigkeit oder übermäßige Hitze,
Kontakt mit Sand oder anderen Stoffen);
- Schäden durch Nichteinstellen durch „Fahren auf die Straße" und/oder Wartung
mechanischer Teile (mechanische Scheibenbremse, Lenker, Reifen usw.);
15. Garantie
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