MSA ADVANTAGE 3100 Série Mode D'emploi page 3

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  • FRANÇAIS, page 12
Achtung!
Die Gebrauchsanleitung weist auf die bestim-
mungsgemäße Verwendung des Produktes hin
und dient der Verhütung von Gefahren. Sie muss
gelesen und beachtet werden.
Die von MSA AUER für dieses Produkt übernom-
mene Garantie verfällt, wenn es nicht entspre-
chend den MSA AUER Angaben eingesetzt, ver-
wendet, gepflegt und kontrolliert wird.
Auswahl und Einsatz von Atemschutzgeräten
unterliegen nicht dem Einfluss von MSA AUER,
sondern obliegen dem Verwender. Unsere Haftung
bezieht sich daher nur auf die gleichbleibende
Qualität des Produktes.
Gewährleistung und Haftung gemäß Verkaufs- und
Lieferbedingungen werden hiervon nicht berührt
oder verändert.
1
Bezeichnung, Kennzeichnung und
Verwendungszweck
1.1
Bezeichnung
ADVANTAGE 3111 (S) klein
ADVANTAGE 3121 (M) mittel
ADVANTAGE 3131 (L) groß
ADVANTAGE 3112 (S) klein
ADVANTAGE 3122 (M) mittel
ADVANTAGE 3132 (L) groß
Die Vollmasken entsprechen der Richtlinie
89/686/EWG. Die Baumusterprüfungen wurden
durchgeführt bei:
Berufsgenossenschaftliches Institut für Ar-
beitssicherheit, BIA D-53754 St. Augustin,
Kenn-Nr.: 0121
1.2
Kennzeichnung
ADVANTAGE 3111
ADVANTAGE 3121
ADVANTAGE 3131
auf dem Maskenkörper
1.3
Verwendungszweck
Die Vollmaske ist kein vollständiges Atem-
schutzgerät, sondern nur ein Teil (Atemanschluss),
der das Gerät mit den Atemwegen des Benutzers
verbindet.
Sie
wird
(Zweiwegatmung) eingesetzt und dient als
Atemanschluss nach EN 136, Klasse 3 mit Rund-
gewindeanschluss (EN 148-1) für Atemfilter,
Schlauchgeräte, Gebläsefiltergeräte und Behälter-
geräte mit Druckluft (Pressluftatmer).
Die entsprechenden Filter-Gebrauchsanleitun-
gen bzw. die Gebrauchsanleitungen der Geräte
sind in jedem Fall zu beachten!
1.4
Voraussetzungen für den Einsatz
Zu treffende Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz
von Atemschutzgeräten sind den jeweils gültigen
ADVANTAGE 3112
ADVANTAGE 3122
ADVANTAGE 3132
nur
für
Ventilatmung
Vorschriften der zuständigen Sicherheitsbehörden
zu entnehmen (siehe auch „Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten" BGR 190 / ZH 1/701 und
„Berufsgenossenschaftliche
arbeitsmedizinische
BGI 504-26 / Zh 1/600.26). Bei Einsatz in explosi-
onsgefährdeten Bereichen ist die Vollmaske mit
Antistatik-Spray
zu
Wasserschleier zu verwenden. Die Vollmasken der
ADVANTAGE Linie sind in unterschiedlichen
Maskengrößen verfügbar. Maskenträger müssen
mit der jeweils für sie richtigen Maskengröße aus-
gerüstet sein. Bei Maskenträgern mit Bart im
Dichtungsbereich muss damit gerechnet werden,
dass die Maske nicht dicht sitzt. Um bei
Brillenträgern einen dichten Maskensitz zu
gewährleisten, muss die Korrektionsmaskenbrille
ADVANTAGE eingesetzt werden.
Der Einsatz als Filtergerät unterliegt folgenden
Einschränkungen:
• Die Masse des eingesetzten Filters darf maximal
500g betragen.
• Art und Konzentration des Schadstoffes in der
Umgebungsatmosphäre müssen soweit bekannt
sein, dass der Einsatz als Filtergerät zulässig ist.
Dabei ist auf Auswahl des geeigneten Filtertyps
und Klasse zu achten:
Grundsätze
Vorsorgeuntersuchungen"
behandeln
oder
für
ein
1

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