Während des Betriebs dürfen die folgenden Eingriffe nur vom Fahrer oder vom verantwortlichen Techniker
durchgeführt werden, siehe 1.3.
Das Anhalten und die Regelung der Betriebsgeschwindigkeit erfolgt durch den Regelknopf des Schalters C (Position «0» = Halt,
«1» = niedrigste Geschwindigkeit, «2» = mittlere Geschwindigkeit, «3» = Höchstgeschwindigkeit), gemäß 5.1.
Die im Regler eingebaute Kontrolleuchte zeigt an, dass der Lüfter in Betrieb ist.
Die Richtung des Luftstroms während der Ansaugfunktion oder in entgegen gesetzter Richtung erfolgt durch die Regelung des
Wechslers I (Position «I»/«II» = Luftabgabe/Luftzuführung).
Direkte Spritzer oder Wasserstrahlen durch das Innengitter oder die Außenöffnung sowie das Eindringen von
Fremdkörpern vermeiden.
Den Betreib vermeiden, wenn die Fahrzeugbatterie sich in schlechtem Zustand befindet oder auch nur teilweise
aufgeladen ist.
Das Umstellen des Wechslers während des Betriebs ist untersagt. Immer dafür sorgen, dass der Betrieb durch Regeln
des Schalters C in Position «0» eingestellt ist und der Ventilator stillsteht, bevor der Wechsler umgestellt wird.
Der Zugang von außen zum Lüfterkörper sowie das Abnehmen des Außengehäuses (Fig. 3) während des Betriebs sind
untersagt.
6.2
REINIGUNG UND INSTANDHALTUNG
Die Arbeiten zur außerordentlichen Instandhaltung und zur Demontage, Installation und Reparatur des Apparates
müssen von vom Fahrzeuglieferanten bestimmten Fachpersonal wie unter Punkt 4 durchgeführt werden.
Eingriffe des Benutzers, die über die Bedienung und die ordentliche Instandhaltung hinausgehen, sind untersagt.
Eingriffe an der Motorgruppe (Fig.3) sind untersagt, diese muss zur Reparatur oder zum entsprechenden Ersatz an den
Hersteller zurückgegeben werden.
Der Zugang von außen (Fahrzeugdach) zum Ventilator ist nur bei völligem Ausschalten des Apparates gestattet (6.1).
6.2.1
ORDENTLICHE INSTANDHALTUNG
Die Funktionstüchtigkeit und Unversehrtheit des Apparates müssen spätestens bei jeder Überholung des Fahrzeugs überprüft
werden, und zwar durch:
-
Funktionsprüfung bei allen Regelungen wie in 6.1 beschrieben.
-
Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Regler I und C und der Kontrolleuchte.
-
Sichtprüfung des Apparates vom belüfteten Innenraum her und seiner äußeren Bestandteile. Entfernen von Verstopfungen
der Lüfteröffnung.
-
Überprüfung der Leistungsfähigkeit der beweglichen Teile (Ventilator und Flügel) und deren Freigängigkeit.
-
Überprüfung der Leistungsfähigkeit und des Zustandes des Luftfilters (Fig.3), Reinigung und eventuelles Auswechseln im
Falle von Beschädigung. Die Reinigung muß durch Gebläse erfolgen.
-
Feststellen von Staubschichten oder anderen Ablagerungen im Innern des Lüfters oder auf seiner Oberfläche, und Reinigung
falls nötig.
Zur Prüfung/Innenreinigung und zum Filteraustausch muss das äußere Gehäuse abmontiert werden (siehe Fig.3). Danach
Reinigung mit schwachem Gebläse oder Staubsauger durchführen, sowie Fremdkörper oder -substanzen entfernen. Zum
Austauschen des Filters den Filter aus seinem Sitz ziehen und mit einem identischen Teil ersetzen (1.3). Die äußeren Oberflächen
können mit einem feuchten Tuch gereinigt werden.
Der Benutzer muss die Sicherheit des Zugang zum Dach des Fahrzeuges garantieren, unter Anwendung der Mittel und
Vorgehensweisen, die im hauseigenen Dokument zur Risikobewertung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
und/oder den örtlichen Verfügungen wiedergegeben sind.
Während der Arbeiten zu Reinigung und Zugang zum Innern des Lüfters muss sichergestellt werden, dass sich der
Wechsler C auf Position «0» befindet und dort während der gesamten Dauer der Arbeiten verbleibt.
Nach Beendigung der Arbeiten muss der Zustand des Lüfters systematisch wieder hergestellt werden, wobei alle Teile
nach Abb.3 korrekt montiert werden müssen. Danach müssen Betrieb und Funktion wie unter Punkt 4 überprüft werden.
6.2.2
Außerordentliche Instandhaltung
Im Fall von:
-
Erwiesener Beschädigung des Lüfters und/oder der Schaltknöpfe
-
Unregelmäßiger oder fehlender Funktion
-
Fehlender Leistung der Schalter
Falls die Reparaturen wie unter 6.2.1 beschrieben nicht ausreichend sind, muss:
-
die Stromzuführung des Lüfters durch Entfernen der Hauptsicherung wie unter 4.2 unterbrochen werden.
-
Der Kundendienst gemäß 1.3 angefordert werden.
7. AUSSERBETRIEBSETZEN
7.1
ENTSORGUNG VON KOMPONENTEN UND MATERIALIEN
Die Kunststoffteile und elektromechanischen Komponenten des Apparates sind Sondermüll und müssen entsprechend den
örtlichen Vorschriften entsorgt werden.
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