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WartUNg
7.1
reinigung und regelmäßige Wartung
Während des normalen Betriebs dürfen die folgenden Eingriffe nur vom Fahrer oder von der für das Fahr-
zeug verantwortlichen Person vorgenommen werden.
Spätestens bei der Fahrzeugkontrolle muss das Gerät wie folgt auf seine Funktionstüchtigkeit und Un-
versehrtheit überprüft werden:
- Inspektion in Form einer Sichtkontrolle von innen und außen. Beseitigung von Verstopfungen der
Öffnung
- Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der beweglichen Teile (Laufrad und Flügeln)
- Kontrolle und gegebenenfalls Beseitigung von Staub- und Schmutzanlagerungen im und am Gerät.
Außen- und Innenflächen können mit einem feuchten Tuch abgewischt werden.
Dem Benutzer sind andere als die regelmäßigen Wartungs- und Bedienungseingriffe untersagt.
HiNWeiS
Die stromführenden Teile des Gerätes dürfen NICHT mit Wasser in Kontakt kommen.
7.2
außerordentliche Wartung
Außerordentliche Wartungsarbeiten sind nach Defekten oder Störungen erforderliche Eingriffe und Repa-
raturen, in deren Rahmen zum Teil auch Komponenten oder Verkleidungen abmontiert werden müssen.
Die außerordentliche Wartung, das Zerlegen, die Installation und die Reparatur des Gerätes dürfen nur
von lt. Kap. 5 vom Lieferanten des Fahrzeuges autorisierten Fachleuten vorgenommen werden.
Eingriffe am Motor dürfen nur direkt vom Hersteller in Form von Reparaturen bzw. Einbau von Ersatztei-
len vorgenommen werden.
Der Zugriff auf den Ventilator von außen (über das Dach des Fahrzeugs) ist nur unter den folgenden
Voraussetzungen gestattet:
- Der Ventilator steht und das Laufrad ist nicht durch Fremdkörper blockiert.
- Der Ventilator ist von der Stromversorgung getrennt, weil das Laufrad sicher oder auch nur ver-
mutlich durch Fremdkörper blockiert ist.
Gebrauchs- und Wartungshandbuch
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Dachventilator-Entlüfter