6.- BESEITIGUNG VON ABFALL
als abfall wird jeder stoff oder objekt angesehen, der aus den menschlichen aktivi-
täten oder von natürlichen Zyklen angesehen, die man entsorgen muss.
6.1 VERPACKUNG
•
da die Verpackung der gelieferten Maschine caPri aus Karton ist, kann er als
Verpackungsmaterial recycelt werden.
•
als abfall muss er deshalb in den entsprechenden containern für Papier und Kar-
ton entsorgt werden.
•
dämmstoffe, welche die Maschine innerhalb der Kiste vor stößen schützen, sind
Feststoffe die über den normalen Haushaltsmüll entsorgt werden.
6.2 SPÄNE
•
die rückstände aus dem Vorgang zum duplizieren von schlüsseln werden als son-
derabfall eingestuft, doch sie werden als städtische Feststoff-abfälle eingestuft, wie
zum Beispiel metallische scheuerschwämme.
•
diese rückstände werden gemäß ihrer Klassifizierung und den geltenden rechts-
normen der eu über die entsprechenden speziellen entsorgungseinrichtungen entsorgt.
6.3 MASCHINE
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Bevor sie die Maschine entsorgen, ist es nötig, die Maschine unbrauchbar zu ma-
chen. dafür wird das stromkabel abgeschnitten und die Plastikteile werden von den
Metallteilen getrennt.
•
nach diesem Vorgang könnten die abfälle in Übereinstimmung mit den geltenden
Gesetzen des jeweiligen landes entsorgt werden, in dem die Maschine benutzt wird.
7.- TABELLE SCHLÜSSEL – FRÄSE – FÜHLER –
NEIGUNG - ADAPTER
um mit der Maschine adäquat arbeiten zu können, wird sie mit einigem Zubehör ge-
liefert:
Auswahlliste
8.- EXPLOSIONSZEICHNUNG
Siehe Abb. 23