8 AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG
ACHTUNG!
Die Arbeiten für die Außerbetriebnahme und Entsorgung müssen Personal anvertraut werden, das
auf solche Tätigkeiten spezialisiert ist. Insbesondere darf nur die Person, die für die Phase des Abbaus
und der Verschrottung am Ende der Nutzdauer der Maschine zuständig ist, die folgenden Vorgänge
ausführen:
Mechanisches und elektrisches Trennen der Bestandteile gemäß den Anweisungen für den
•
Abbau und den Planungsschemen.
Mit
•
zusammenhängende Tätigkeiten.
Die Materialien, aus denen die Maschine besteht, sind vorwiegend die folgenden:
Ferritischer Stahl (AISI 430);
•
Stahl (DD11);
•
Aluminate (DX51D + AS);
•
Kunststoffmaterial aus Polyethylen;
•
Elastomere, PTFE, Graphit;
•
elektrische Kabel mit entsprechender Ummantelung;
•
usw...
•
ACHTUNG!
Die Maschine enthält keine gefährlichen Komponenten oder Substanzen, für die besondere
Vorgehensweisen zum Entfernen notwendig wären.
8.1 Außerbetriebssetzung und Einlagerung
Wird die Maschine über einen langen Zeitraum nicht genutzt, muss sie in Sicherheit gebracht und eingelagert werden.
Wie nachstehend beschrieben vorgehen:
TÄTIGKEIT
SCHRITT
Die Stromversorgung der Maschine abtrennen.
1
Die Maschine abdecken und in einer trockenen Umgebung einlagern.
2
KAPITEL 8 – AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG
dem
Transport
der
Bestandteile
zur
Sammelstelle
PIZZAOFEN Mod.TL
für
die
Aussortierung
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