Fußböden
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste
Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen
durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu
schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf
mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm
über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
Ersatzteile
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom
Hersteller ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten
werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren
Fachhändler.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!
Hinweis bei Schornsteinbrand
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet,
kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu
einem Schornsteinbrand kommen. Verschließen Sie
sofort alle Luftöffnungen am Ofen und informieren Sie
die Feuerwehr. Nach dem Ausbrennen des
Schornsteines diesen vom Fachmann auf Risse bzw.
Undichtigkeiten überprüfen lassen.
Nennwärmeleistung, Verbrennungslufteinstellungen
und Abbrandzeiten
Die Nennwärmeleistung des Ofens beträgt 5,0 kW. Sie
wird bei einem Mindestförder-druck von 14 Pa erreicht.
Dazu sollen nicht mehr als 2 bis 3 Holzscheite auf ein-
mal aufgegeben werden.
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