Gefahrenquellen
Arbeiten auf der Netzspannungsseite, z. B. an Kabeln,
Steckern, Steckdosen usw. nur vom Fachmann aus-
führen lassen. Dies gilt insbesondere für das Erstellen
von Zwischenkabeln.
Bei Unfällen Schweißstromquelle sofort vom Netz
trennen.
Wenn elektrische Berührungsspannungen auftreten,
Gerät sofort abschalten und vom Fachmann überprü-
fen lassen.
Auf der Schweißstromseite immer auf gute elek-
trische Kontakte achten.
Beim Schweißen immer an beiden Händen isolieren-
de Handschuhe tragen. Diese schützen vor elektri-
schem Schlag (Leerlaufspannung des Schweißstrom-
kreises), vor schädlichen Strahlungen (Wärme und
UV-Strahlungen) sowie vor glühendem Metall und
Schlackespritzer.
Festes isolierendes Schuhwerk tragen, die Schuhe
sollen auch bei Nässe isolieren. Halbschuhe sind nicht
geeignet, da herabfallende, glühende Metalltropfen
Verbrennungen verursachen.
Geeignete Bekleidung anziehen, keine synthetischen
Kleidungstücke.
Nicht mit ungeschützten Augen in den Lichtbogen
sehen, nur Schweiß-Schutzschild mit vorschrifts-
mäßigen Schutzglas nach DIN verwenden. Der
Lichtbogen gibt außer Licht- und Wärmestrahlen,
die eine Blendung bzw. Verbrennung verursachen,
auch UV-Strahlen ab. Diese unsichtbare ultraviolette
Strahlung verursacht bei ungenügendem Schutz
eine erst einige Stunden später bemerkbare, sehr
schmerzhafte Bindehautentzündung. Außerdem hat
die UV-Strahlung auf ungeschützte Körperstellen
sonnenbrandschädliche Wirkungen zur Folge.
Auch in der Nähe des Lichtbogens befindliche
Personen oder Helfer müssen auf die Gefahren hinge-
wiesen und mit den nötigen Schutzmittel ausgerüstet
werden, wenn notwendig, Schutzwände einbauen.
An Behältern, in denen Gase, Treibstoffe, Mineralöle
oder dgl. gelagert werden, dürfen auch wenn sie
schon lange Zeit entleert sind, keine Schweißarbeiten
vorgenommen werden, da durch Rückstände Explosi-
onsgefahr besteht.
In feuer- und explosionsgefährdeten Räumen gelten
besondere Vorschriften.
Schweißverbindungen, die großen Beanspruchungen
ausgesetzt sind und unbedingt Sicherheitsforde-
rungen erfüllen müssen, dürfen nur von besonders
ausgebildeten und geprüften Schweißern ausgeführt
werden. Beispiele dafür sind: Druckkessel, Laufschie-
nen, Anhängerkupplungen usw.
Enge und heiße Räume
Achtung! Vergiftungsgefahr / Erstickungs-
gefahr
• Beim Schweißen entstehen erhebliche Mengen
an Rauchen und Gasen. Sorgen Sie dafür, dass
Rauche und Gase stets durch eine geeignete Öff-
nung abziehen können. Führen Sie aber niemals
Sauerstoff zu. Dies erhöht die Brandgefahr.
Bei Arbeiten in engen oder heißen Räumen sind
isolierende Unterlagen und Zwischenlagen sowie
Stulpenhandschuhe aus Leder oder anderen schlecht
leitenden Stoffen zur Isolierung des Körpers gegen
Fußboden, Wände, leitfähige Apparateteile und dgl.
zu benutzen.
Bei Verwendung von Schweißtransformatoren zum
Schweißen unter erhöhter elektrischer Gefährdung,
wie z. B. in engen Räumen aus elektrisch leitfähigen
Wandungen (Kessel, Rohre, usw.), in heißen Räumen
(Durchschwitzen der Arbeitskleidung), darf die
Ausgangsspannung des Fülldraht-Schweißgerätes im
Leerlauf nicht höher als 48 V~ (Effektivwert) sein. Das
Gerät kann somit aufgrund seiner Ausgangspannung
im Leerlauf in diesem Fall betrieben werden.
Schutzkleidung
Achtung! Unfallgefahr aufgrund von
sprühenden Funken
Die sprühenden Schweißfunken können schmerz-
hafte Brandverletzungen hervorrufen.
Beachten Sie deshalb unbedingt folgende Hinwei-
se:
• Tragen Sie stets eine Lederschürze.
• Verwenden Sie Lederhandschuhe.
• Tragen Sie beim Schweißen über Kopf eine
geeignete Kopfbedeckung.
• Lassen Sie die Hosenbeine über die Schuhe
fallen.
• Tragen Sie festes und isolierendes Schuhwerk.
Während der Arbeit muss der Schweißer an seinem
ganzen Körper durch die Kleidung und den Gesichts-
schutz gegen Strahlen und gegen Verbrennungen
geschützt sein.
An beiden Händen sind Stulpenhandschuhe aus
einem geeignetem Stoff (Leder) zu tragen. Sie müs-
sen sich in einem einwandfreien Zustand befinden.
Zum Schutz der Kleidung gegen Funkenflug und
Verbrennungen sind geeignete Schürzen zu tragen.
Wenn die Art der Arbeiten z. B. Überkopfschweißen,
es erfordert, ist ein Schutzanzug und wenn nötig
auch entsprechender Kopfschutz zu tragen.
Die verwendete Schutzkleidung und das gesamte
Zubehör muss der Verordnung "Persönliche Schutz-
ausrüstung" entsprechen (2016/425).
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