Garantiebedingungen - SATA HKU Mode D'emploi

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SATA HKU | 7

9. Garantiebedingungen

Für derartige Geräte leisten wir eine Garantie von 12 Monaten,
die mit dem Tage des Verkaufs an den Endabnehmer beginnt. Die
Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit Fabrika-
tions- und Materialfehlern, die sich innerhalb der Garantiezeit her-
ausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, die fehlerhafte Montage, bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder Wartung, ungeeignete
Spritzmaterialien, Austauschwerkstoffe und chemische wie Laugen
und Säuren, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entste-
hen, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von uns zurück-
zuführen sind. Schmirgelnde Spritzmaterialien, wie z.B. Bleimen-
nige, Dispersionen, Glasuren, flüssige Schmirgel o.ä. verringern
die Lebensdauer von Ventilen, Packungen, Pistole und Düse. Hie-
rauf zurückzuführende Verschleißerscheinungen sind durch diese
Garantie nicht gedeckt. Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang
zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des
Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Emp-
fang des Gerätes der Lieferfirma oder uns schriftlich mitzuteilen.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, insbesondere auf Scha-
denersatz, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die
bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entstehen. Wünscht
der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist,
ob von uns eine Ersatzpflicht besteht, so erfolgt die Ersatzlieferung
oder Reparatur gegen Berechnung und Bezahlung des jeweiligen
Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelrüge
heraus, daß ein Garantieanspruch besteht, erhält der Käufer für
die berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung eine Gutschrift
entsprechend der Garantieleistung. Teile, für die Ersatz geliefert
wurde, gehen in unser Eigentum über. Mängelrügen oder sons-
tige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber
nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern. Versand
des Gerätes hat an uns spesenfrei zu erfolgen. Montagekosten
(Arbeitszeit- und Fahrtkosten) sowie Fracht- und Verpackungsspe-
sen können wir nicht übernehmen. Hier gelten unsere Montagebe-
dingungen. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der
Garantiezeit. Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
Achtung!
Bei Verwendung von Löse- und Reinigungsmittel auf
der Basis halogenisierter Kohlenwasserstoffe, wie z.B.
1,1,1-Trichloräthan und Methylen-Chlorid können am
Aluminiumbecher, Pistole sowie an galvanisierten Teilen
chemische Reaktionen auftreten (1,1,1-Trichloräthan mit
geringen Mengen Wasser ergibt Salzsäure). Die Teile können
dadurch oxydieren, im extremen Fall kann die Reaktion
explosionsartig erfolgen. Verwenden Sie darum für Ihre
Farbspritzgeräte nur Löse- und Reinigungsmittel, die die
obengenannten Bestandteile nicht enthalten. Zur Reinigung
auf keinen Fall Säure, Lauge (Basen, Abbeizer etc.)
verwenden.
Zu Beachten
Lackierpistole nie auf sich selbst, fremde Personen oder Tiere
richten. Löse- und Verdünnungsmittel können zu Verätzungen
führen. Nur die zum Arbeitsfortschritt notwendige Lösemit-
tel- und Lackmenge darf in der Arbeitsumgebung des Gerätes
vorhanden sein (nach Arbeitsende sind Lösemittel und Lacke
in bestimmungsgemäße Lagerräume zurückzubringen). Vor
jeglichen Reparaturarbeiten muß das Gerät vom Luftnetz abge-
kuppelt werden. Vor jeder Inbetriebnahme, besonders nach
jeder Reinigung und nach Reparaturarbeiten, ist der feste
Sitz aller Schrauben und Muttern, sowie die Dichtheit der
Pistolen und Schläuche zu überprüfen. Defekte Teile sind
auszutauschen oder entsprechend instandzusetzen. Zur Erzie-
lung bestmöglicher Lackierergebnisse und für höchste Sicher-
heit nur Original-Ersatzteile verwenden. Beim Lackieren darf im
Arbeitsbereich keine Zündquelle (z.B. offenes Feuer, brennende
Zigaretten, nicht explosionsgeschützte Lampen usw.) vorhan-
den sein, da beim Lackieren leicht entzündliche Gemische
entstehen. Beim Lackieren ist den Vorschriften entsprechender
Arbeitsschutz zu verwenden (Atemschutz, usw.). Da beim Sprit-
zen bei höheren Drücken der Schalldruckpegel von 90 db(A)
überschritten wird, ist ein geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Beim Arbeiten mit der Lackierpistole werden keine Vibrationen
auf die oberen Körperteile des Bedieners übertragen. Die Rück-
stoßkräfte sind gering.
Der Einsatz dieses Produktes in explosionsgefährdeten
Bereichen der Zone 0 ist verboten.
DE

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