Promac 355D Mode D'emploi page 7

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Allgemeine Sicherheitsvorschriften
15. Maschine immer in einwandfreiem Zustand halten. Hierzu die Schneidflächen scharf und sauber für die opti-
male Leistung halten. Die Betriebsanweisung für die Reinigung, das Schmieren und den Wechsel von An-
baugeräten beachten.
16. Maschine immer vom Netz trennen, bevor Wartungsarbeiten oder der Wechsel von Maschinenteilen, wie
Sägeblatt, Schneidwerkzeuge etc. erfolgen.
17. Nur das empfohlene Zubehör verwenden. Dazu die Anweisungen in der Bedienungsanleitung beachten. Die
Verwendung von ungeeignetem Zubehör birgt Unfallgefahren in sich.
18. Vemeiden Sie ein unbeabsichtigtes Inbetriebsetzen. Immer vor dem Herstellen des Netzanschlusses prüfen,
ob der Ein-/Ausschalter in der Stellung "Aus" (O) steht.
19. Schadhafte Maschinenteile prüfen. Beschädigte Schutzvorrichtungen oder andere Teile sollten vor dem weite-
ren Betrieb einwandfrei repariert oder ausgetauscht werden.
20. Maschine nie während des Betriebs verlassen. Immer die Netzversorgung abschalten. Maschine erst verlas-
sen, wenn diese vollständig zum Stillstand gekommen ist.
21. Maschine nie unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen bedienen.
22. Sicher stellen, dass die Maschine von der Netzversorgung getrennt ist, bevor Arbeiten an der elektrischen
Anlage, am Antriebsmotor etc. erfolgen.
Hinweise zur Arbeitssicherheit
Arbeitsplatz
1. Die Beleuchtung und Belüftung des Arbeitsraumes muss ausreichend sein.
2. Die Beleuchtung für ein sicheres Arbeiten muss 300 LUX betragen.
Lärmpegel
Lärmtest im Zusammenhang mit dem Punkt 1.7.4 der Maschinenrichtlinien 89/392.
1. Bei normaler, gleichmässiger Belastung der Maschine ist der Lärmpegel (EN23744) bei 109.51 dB (A), der
Schalldruckpegel bei 98.71 dB(A).
2. Je nach Material kann sich beim Schneiden der Lärm erhöhen. Es ist daher unbedingt nötig, sich gegen
den Lärm zu schützen und geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen (z.B. Ohrschutz).
Hinweis zur Gesundheit
Staub
Holzstaub kann durch Einatmung und Kontaktaufnahme mit der Haut gesundheitsschädlich sein, und kleine
Staubpartikel, die sich in der Luft konzentrieren, können eine explosive Mischung bilden. Diese Konzentrationen
treten gewöhnlich bei Staubabsauggeräten auf, die zerstört werden, außer sie wurden auf entsprechende Weise
entwickelt und installiert.
Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der
Verordnung zur Kontrolle von gesundheitsschädlichen Substanzen verpflichtet, Holzstaub am Arbeitsplatz kon-
trollieren. Arbeitgeber sollten eine geeignete Beurteilung von möglichen Gesundheitsrisiken, die in Verbindung mit
Holzstaub auftreten liefern, um eine gültige Entscheidung zu Maßnahmen, die zur Kontrolle von Staub erforderlich
sind treffen zu können. Eventuell werden wirksame Ablaufgeräte benötigt.
Verhütung oder Kontrolle von Staubaussetzung sollte, sofern auf vernünftige Weise umsetzbar, durch Maßnah-
men erzielt werden, die NICHT die Verfügstelllung von persönlicher Schutzkleidung vorsieht.
Weitere Informationen und Bezugsquellen als praktischer Leitfaden sind in kostenlosen Broschüren, die beim
Gesundheitsamt verfügbar sind, aufgeführt.
Immer Schutzbrille tragen!
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