Allgemeines zur Isolationsmessung
Die Isolationsmessung muss bei Elektroinstallationen vor der endgültigen Inbetriebnahme
durchgeführt werden. Sie ist hierbei von grundsätzlicher Bedeutung, da die Isolationsmessung
(Schutz gegen gefährliche Körperströme) als einzige Messung dem Brandschutz dient. Fließt
infolge eines Isolationsfehlers ein begrenzter Fehlerstrom zwischen zwei Leitern, so führt das
zu einer Erwärmung oder gar zur Zündung eines Brandes. Nur durch die Isolationsmessung
kann ein solcher Fehler geortet werden.
Nach DIN VDE 0100 Teil 610 erfolgt die Messung des Isolationswiderstandes:
• von allen Außenleitern (z.B. L1, L2, L3) zur Erde bzw. zum geerdeten Schutzleiter (PE)
• zwischen Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N)
Zusätzlich sollten folgende Messung durchgeführt werden:
• zwischen allen aktiven Leitern (z.B. L1, L2, L3, N).
Diese Messung ist an jedem einzelnen Stromkreis getrennt durchzuführen. Die Messung
erfolgt mit einer Gleichspannung von 500 V.
Tabelle 1 Prüfspannungen
Beschreibung der Anlage Nennspannung
Prüfung von sonstigen Signalanlagen
Ableitfähigkeit von Bodenbelägen nach DIN 51953
SELV / PELV-Anlage
Anlagen bis 500 V (außer SELV /PELV)
Anlagen über 500 V bis 1000 V
Prüfspannung
50 V
100 V
250 V
500 V
1000 V
9
Grenzwert
-
1 MΩ
0.25 MΩ
0.5 MΩ
1MΩ