Netzstecker und Kupplung ei-
ner Verlängerungsleitung
müssen wasserdicht sein und
dürfen nicht im Wasser liegen.
Die Kupplung darf weiterhin
nicht auf dem Boden liegen.
Es wird empfohlen, Kabel-
trommeln zu verwenden, die
gewährleisten, dass die Steck-
dosen sich mindestens 60 mm
über dem Boden befinden.
Darauf achten, dass Netzan-
schluss- und Verlängerungs-
leitung nicht durch Überfah-
ren, Quetschen, Zerren oder
dergleichen verletzt oder be-
schädigt werden. Die Netzan-
schlussleitungen vor Hitze, Öl
und scharfen Kanten schüt-
zen.
Vor allen Pflege– und War-
tungsarbeiten das Gerät aus-
schalten und den Netzstecker
ziehen.
Reparaturarbeiten und Arbei-
ten an elektrischen Bauteilen
dürfen nur vom autorisierten
Kundendienst durchgeführt
werden.
WARNUNG
Das Gerät darf nur an einen
elektrischen Anschluss ange-
schlossen werden, der von
einem Elektroinstallateur ge-
mäß IEC 60364 ausgeführt
wurde.
Das Gerät nur an Wechsel-
strom anschließen. Die Span-
nung muss mit dem Typen-
schild des Gerätes überein-
stimmen.
6 Deutsch
Schutzklasse I - Geräte dür-
fen nur an ordnungsgemäß
geerdete Stromquellen ange-
schlossen werden.
Aus Sicherheitsgründen
empfehlen wir grundsätzlich,
das Gerät über einen Fehler-
stromschutzschalter (max.
30 mA) zu betreiben.
Eine ungeeignete elektrische
Verlängerungsleitung kann
gefährlich sein. Im Freien nur
eine dafür zugelassene, ent-
sprechend gekennzeichnete,
elektrische Verlängerungslei-
tung mit ausreichendem Lei-
tungsquerschnitt verwenden:
1 - 10 m: 1,5 mm
10 - 30 m: 2,5 mm
Verlängerungsleitung immer
vollständig von der Kabel-
trommel abwickeln.
Sicherer Umgang
GEFAHR
Der Benutzer hat das Gerät
bestimmungsgemäß zu ver-
wenden. Er hat die örtlichen
Gegebenheiten zu berück-
sichtigen und beim Arbeiten
mit dem Gerät auf Personen
im Umfeld zu achten.
Wichtige Komponenten, wie
Hochdruckschlauch,
Handspritzpistole und Sicher-
heitseinrichtungen, vor jedem
Betrieb auf Schäden prüfen.
Beschädigte Komponenten
unverzüglich austauschen.
Gerät mit beschädigten Kom-
ponenten nicht in Betrieb
nehmen.
;
2
2