2. INSTALLATION
2.1 Installation des gerätes
Die Installation, eine eventuelle Anpassung an andere Gasarten, die Inbetriebnahme sowie die Behebung von eventuell
auftretenden Betriebsstörungen dürfen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften unter Berücksichtigung der
geltenden Normen vorgenommen werden.
Die Gasanlagen und die Räume in denen die Geräte aufgestellt werden, müssen den für die unterschiedlichen Bereiche
geltenden Vorschriften entsprechend ausgelegt sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die für die Verbrennung
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erforderliche
Luft
der
Brenner
2
m
/h
pro
kW
der
installierten
Leistung
beträgt.
Ferner
sind
die
Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen.
2.2 Installation
Die Geräte auspacken, am vorgesehenen Ort aufstellen, nivellieren und mit den verstellbaren Füßen o.a. auf die
gewünschte Höhe einstellen.
Den Schutzfilm von den äußeren Platten sorgfältig – zur Vermeidung von Kleberückständen – entfernen.
Wichtiger hinweis: Die angrenzenden Wände sind gegen die austretende Wärme zu schützen. Hierzu sind feuerfeste
Folien zwischenzufügen oder die Geräte in einem Abstand von mindestens 200 mm von den seitlichen oder hinteren
Wänden aufzustellen.
2.3 Rauchgasabführung
Die Geräte sind in Räumen zu installieren, die für das Ableiten der Rauchgase geeignet sind. Die Installation hat unter
Berücksichtigung der diesbezüglichen Normen zu erfolgen. Unsere Geräte gehören folgender Kategorie an (siehe
Tabelle "Technische Daten"):
GASGERATE TYP "A1"
Die Gerate vom Typ A1 mussen in einem ausreichend belufteten Ambiente aufgestellt werden, um die Konzentration von
gesundheitsschadlichen Substanzen im Installationsraum zu vermeiden. Fur sie ist kein Anschluss an eine Abzugsleitung
der Verbrennungsprodukte vorgesehen. Der Abzug der Verbrennungsprodukte dieser Gerate muss uber entsprechende
Hauben oder ahnliche Vorrichtungen geschehen, die mit einem sicher arbeitenden Kamin oder unmittelbar mit dem
Ausenbereich verbunden sind.
In Ermangelung ist der Einsatz eines Luftsaugers zulässig, der direkt mit der Außenumgebung verbunden ist. Sein
Durchsatz darf nicht unter dem erforderten Durchsatz liegen. Er muss dann um die Belüftung ergänzt werden, die
notwendig ist für das Wohlbefinden der Bediener und in Entsprechung der geltenden Vorschriften, also etwa insgesamt
35 m³/h je kW installiertes Gas.
Gebläse-Rauchabzug über Abzugshaube. Bei Installation unter einer
Abzugshaube muss sich das Ende der Abzugsleitung des Geräts
mindestens 1,8 m über der Aufstellfläche des Geräts (Boden) befinden, der
Auslass-Querschnitt der Abzugsleitung der Verbrennungsprodukte muss
innerhalb der Grundfläche der Abzugshaube angeordnet sein (Abb. 1). Die
Gaszufuhr zum Gerät muss direkt so mit dem Gebläse-Rauchabzug
verschaltet sein, dass sie, wenn die Abzugsleistung unter die von den
Installationsbestimmungen vorgeschriebenen Werte sinkt, unterbrochen
wird. Die Wiederaufnahme der Gaszufuhr zum Gerät darf nur manuell
möglich sein.
Abb. 1
Direkter Gebläse-Rauchabzug
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