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tau BIUNO Mode D'emploi page 34

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Warten, bis sie steht.
• Kinder oder Tiere nicht in Türnähe spielen lassen;
• die Schranke regelmäßig durch Fachpersonal warten lassen;
• Bei Störungen die Versorgung abschalten. Die Schranke nur, wenn
sicher, von Hand betätigen. Keine Eingriffe ausführen und aus-
schließlich qualifiziertes Personal der Herstellerfirma oder autorisier-
tes Personal zu Rate ziehen. Um die Sicherheit der Automatisierung
nicht zu beeinträchtigen, immer prüfen, dass Originalersatzteile be-
nutzt werden.
9. WARTUNG
Die Automatisierungen der Serie BIUNO und BIUNO-BT erfordern wenig
Wartung. Trotzdem hängt ihre gute Funktion auch von dem Zustand des
Tors ab: aus diesem Grunde beschreiben wir kurz auch die Tätigkeiten,
die durchzuführen sind, um das Tor immer leistungsfähig zu halten.
ACHTUNG: Niemand, mit Ausnahme des Wartungstechnikers, bei dem
es sich um einen spezialisierten Techniker handeln muß, darf die Auto-
matisierung während der Wartungsarbeiten bedienen können. Aus die-
sem Grunde sollte die Versorgung mit Netzstrom unterbrochen wer-
den, um so auch die Gefahr eines Stromschlags zu vermeiden. Muß hin-
gegen die Stromversorgung für einige Überprüfungen vorhanden sein,
so ist es erforderlich, daß jede Steuervorrichtung, mit Ausnahme der
Vorrichtung, die vom Wartungstechniker benutzt wird, kontrolliert oder
deaktiviert wird (Fernsteuerungen, Druckknopftafel, etc.).
Gewöhnliche Wartung
Jede der folgenden Arbeiten muß dann erfolgen, wenn sich zeigt,
daß sie notwendig werden und auf jeden Fall aber alle 6 Monate
(immer ungefähr 750 Arbeitszyclen).
Gelenktür
• Die Stützzapfen, die Teleskoparme und die Scharniere
schmieren.
Automatisierungsanlage
• Überprüfung der Funktionsweise der Sicherheitsvorrichtun-
gen (Photozellen, usw.). Sie müssen bei Gefahr wirksam
sein und auf die Arten und Weisen eingreifen, die bei der
Installation gewählt worden sind;
• prüfen, ob die Gleitführung sauber und frei von Schmutz
teilchen ist;
• das Tor auf seiner ganzen Laufstrecke von Hand öffnen
und sicher stellen, dass dabei immer eine Kraft unter 150 N
(15 kg) ausgeübt wird;
• prüfen, ob das Tor während der Bewegung keinen Reibun
gen ausgesetzt ist;
• prüfen, ob die Schraubverbindungen fest angezogen sind.
HÄUFIGKEIT: alle 750 Bewegungen oder alle 6 Monate, andernfalls
wird die Garantie ungültig.
Außergewöhnliche Wartung oder Schäden
• Sollten Eingriffe an den elektromechanischen Teilen erforderlich
werden, die nicht geringfügiger Art sind, so sollte der Teil entfernt
werden, wo die Störung festgestellt worden ist, um eine Reparatur
in der Werkstatt der Techniker der Herstellerfirma oder einer von ihr
autorisierten Werkstatt zu ermöglichen.
10. ABBRUCH
Die Beseitigung der Materialien muss bei Einhaltung der geltenden Vor-
schriften ausgeführt werden.
Im Falle eines Abbruchs der Automatisierung bestehen keine besonde-
ren Gefahren oder Risiken, die durch die Automatisierung verursacht
werden.
Im Falle eines Recyclings der Materialien ist es empfehlenswert, sie
nach Art zu trennen (Elektroteile – Kupfer - Alu – Kunststoff – usw.).
11. DEMONTAGE
Falls die Automatisierung zerlegt wird, um dann wieder an einem ande-
ren Ort montiert zu werden, muss folgendes ausgeführt werden:
-
Die Stromspeisung trennen und die ganze Elektrik abtrennen;
-
Den Toröffner von der Befestigungsplatte entfernen;
-
Alle Anlagenteile ausbauen;
-
Falls einige Teile nicht entfernt werden können oder beschädigt sind,
müssen sie ersetzt werden.
GARANTIE: ALLGEMEINE BEDINGUGEN
Die Garantie der Firma TAU hat 24 Monate Gültigkeit ab Kaufdatum (das
Datum muss durch eine Quittung oder Rechnung belegt sein).
Die Garantie schließt die Reparatur mit kostenlosem Ersatz (ab Werk
der Firma TAU: Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des
Kunden) jener Teile ein, die von TAU anerkannte Fabrikations- oder Ma-
terialfehler aufweisen.
Im Falle von Eingriffen am Standort des Kunden, auch in der Garan-
tiezeit, hat der Kunde ein "feste Abrufgebühr" für die Reisekosten zum
Standort des Kunden und die Arbeitskraft zu zahlen.
Die Garantie wird in folgenden Fällen ungültig:
wenn der Defekt durch eine Installation verursacht ist, die nicht
nach den in jeder Packung enthaltenen Herstelleranweisungen
erfolgte.
wenn für die Installation der Vorrichtung auch andere Teile als
Original-TAU-Komponenten verwendet wurden.
wenn die Schäden durch Naturkatastrophen, Handhabungen,
Spannungsüberlasten, unkorrekte Versorgung, unsachgemäße
Reparaturen, falsche Installation oder sonstiges, für das die Fir-
ma TAU keine Verantwortung hat, verursacht sind.
wenn die regelmäßigen Wartungsarbeiten nicht durch einen
Fachtechniker nach den in jeder Packung enthaltenen Herstel-
leranweisungen ausgeführt worden sind.
Verschleiß den Komponenten.
Reparatur oder Ersatz von Teilen während der Garantiezeit führt zu kei-
ner Verlängerung derselben.
Bei industrieller, beruflicher oder ähnlicher Nutzung hat diese Garantie
n.
eine Gültigkeit von 12 Monate
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