Entsorgen; Garantie Und Service - SilverCrest SPWS 180 A1 Mode D'emploi

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Entsorgen

Werfen Sie das Gerät keinesfalls in den
normalen Hausmüll. Dieses Produkt
unterliegt der europäischen Richtlinie
2002/96/EC.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale
Entsorgungseinrichtung.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften.
Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungs-
einrichtung in Verbindung.
Batterien/Akkus entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll
entsorgt werden. Jeder Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, Batterien/Akkus bei
einer Sammelstelle seiner Gemeinde /
seines Stadtteils oder im Handel
abzugeben.
Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/
Akkus einer umweltschonenden Entsorgung zuge-
führt werden können. Geben Sie Batterien/Akkus
nur im entladenen Zustand zurück.
Führen Sie alle Verpackungsmaterialien
einer umweltgerechten Entsorgung zu.

Garantie und Service

Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Das Gerät wurde sorgfältig produziert
und vor Anlieferung gewissenhaft geprüft.
Bitte bewahren Sie den Kassenbon als Nachweis
für den Kauf auf. Bitte setzen Sie sich im Garantie-
fall mit Ihrer Servicestelle telefonisch in Verbindung.
Nur so kann eine kostenlose Einsendung Ihrer Ware
gewährleistet werden.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder
Fabrikationsfehler, nicht aber für Transportschäden,
Verschleißteile oder für Beschädigungen an zer-
brechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus. Das
Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für
den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand-
lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die
nicht von unserer autorisierten Service-Niederlas-
sung vorgenommen wurden, erlischt die Garantie.
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und repa-
rierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden, spätestens aber zwei
Tage nach Kaufdatum. Nach Ablauf der Garantie-
zeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
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