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Produktbeschreibung
1.1
Verwendungszweck
Der Elektro-Rollstuhl Express V ist mit zwei Motoren von jeweils 200 Watt Leistung
ausgestattet.
Der Elektro-Rollstuhl Express V ist für den bequemen Transport von gehbehinderten oder
gehunfähigen Personen vorgesehen. In dem Elektrorollstuhl kann eine Person transportiert
werden.
In dem Elektrorollstuhl dürfen nur Personen transportiert werden. Er ist nicht für den
Transport von Gegenständen ausgelegt.
Ebenso ausgeschlossen ist die Nutzung für Personen, die durch deutliche körperliche oder
mentale Einschränkungen nicht in der Lage sind, den Elektrorollstuhl sicher im
Straßenverkehr zu handhaben.
Die Ausstattungsvarianten erlauben den Einsatz des Elektrorollstuhls bei
Gehbehinderung/Gehunfähigkeit aufgrund von:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust (Beinamputation)
•
Gliedmaßendefekt oder -deformation
•
Gelenkkontrakturen oder -schäden
•
Herzkrankheiten oder schwachem Blutkreislauf
•
Gleichgewichtsstörungen
•
Kachexie (Muskelschwund)
Der Elektrorollstuhl wird als Gerät der Klasse A klassifiziert.
Der Elektro-Rollstuhl ist für den Einsatz im Innenbereich und mit Einschränkungen in
Außenbereichen geeignet.
Der Rollstuhlfahrer kann den Rollstuhl entweder selbst antreiben oder von einer
Begleitperson an den Handgriffen geschoben werden.
Bei der individuellen Versorgung sind außerdem:
•
Körpergröße und -gewicht (max. 90 kg)
•
Körperlicher und geistiger Zustand
•
Wohnverhältnisse
•
Umgebung
zu beachten.
Ihr Elektrorollstuhl darf nur auf Flächen verwendet werden, auf denen alle vier Räder den
Boden berühren und ausreichend Kontakt vorhanden ist, um die Räder sicher anzutreiben.
Die Verwendung des Scooters auf unebenen Flächen (Pflastersteinen usw.), Abhängen,
Kurven sowie das Umfahren von Hindernissen (Bordsteinen usw.) muss geübt werden. Das
Befahren von Oberflächen wie Eis, Rasen, Geröll, Laub usw. birgt weitere potenzielle
Gefahren.
Der Elektrorollstuhl darf nicht als Leiter oder als Transportmittel für schwere oder heiße
Objekte verwendet werden.
Wenn Sie den Elektrorollstuhl auf Straßen und Fußwegen fahren, gelten die örtlichen
Vorschriften.
Der Elektrorollstuhl kann auf Gehwegen und Straßen innerhalb von Ortschaften gefahren
werden. Das Fahren auf Bundesstraßen und Autobahnen mit dem Elektrorollstuhl ist in
jedem Fall untersagt.
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Express V
2013-06