Verpackung entsorgen
und deshalb recyclebar. Entsorgen Sie nicht
mehr benötigte Verpackungsmaterialien
gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
terialien und trennen Sie diese gegebenen-
falls gesondert. Die Verpackungsmaterialien
sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und
Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
TLAL 2 A1
Das Produkt ist recycelbar,
unterliegt einer erweiterten
Herstellerverantwortung und
wird getrennt gesammelt.
Die Verpackungsmaterialien
sind nach umweltverträglichen
und entsorgungstechnischen
Gesichtspunkten ausgewählt
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht. Beachten Sie
die Kennzeichnung auf den
verschiedenen Verpackungsma-
DE │ AT │ CH
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