1.0
1.1
EINLEITUNG
Stellen Sie sicher, dass dieses Handbuch von Bedien- und Wartungspersonal gleichermaßen gelesen
und beachtet wird. Beachten Sie die Länderspezifischen Unfallverhütungsvorschriften und Bestim-
mungen.
1.2
SICHERHEIT DES PERSONALS
Falls die Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften nicht genauestens befolgt werden, können Schweißarbeiten
nicht nur für den Bediener, sondern auch für weitere Personen in unmittelbarer Nähe, des Arbeitsortes
gefährlich werden.
Beim Schweißvorgang werden UV- und Infrarotstrahlen erzeugt, die bei nicht
ausreichendem Schutz zu Schäden an Haut und Augen führen können.
•
Die Bediener müssen nach den Landesspezifischen Unfallverhütungsvorschriften Schutzkleidung tra-
gen. Bestehend aus nicht brennbaren Materialien (z.B. Handschuhe, Jacke, Hose, Schuhe, usw.).
•
Die Bediner müssen zum Schutz des Kopfes Schweißschild bzw. Schweißhelm mit ausreichender
Schutzstufe und Zulassung verwenden. Vor dem Gebrauch auf Schäden brüfen und gegebenenfalls
Austauschen.
•
Die Schweißung muss an einer Abgeschirmten Arbeitsstätte durchgeführt werden. Unbeteiligte Per-
sonen sind durch Schutzvorhänge oder Schutzwände gegen Strahlung und Blendgefahr zu schützen.
•
Es ist den Bedienern strengstens untersagt ohne geeigneten Augenschutz, direkt in den Lichtbogen
zu blicken. Personnel im Umfeld müssen stehts Schutzbrillen tragen, die einen ausreichenden Schutz
vor UV-Strahlen, Spritzern und sonstigen Fremdkörpern, die das Auge beschädigen verletzen kön-
nen, bieten
Die beim Schweißvorgang erzeugten Gase und Dämpfe können Gesun-
dheitsschädlich sein.
•
Im Schweißbereich muss eine für den Prozess geeignete Absaugvorrichtung vorhanden sein
(Abzugshaube oder Schweißtisch mit Absaugung anden Seiten, sowie Ober- und Unterseite), die
das Einatmen der Gase und Dämpfe verhindern. Die Entlüftung muss den Länderspezifischen
Vorschriften entsprechen, insbesondere bei räumlich begrenzten Arbeitsbereichen.
•
Das zu schweißende Material muss frei von Rost- und Lackrückständen sein, um dadurch ent-
stehende schädliche Dämpfe zu vermeiden. Vor dem Schweißenmüssen die mit Lösumgsmittel
entfetteten Stellen getrocknet werden (Brandgefahr).
•
Besondere Vorsicht beim Schweißen von Materialien die eine oder mehrere der nachstehenden
Komponenten enthalten können: Antimon, Berylium, Kobalt, Magnesium, Selen, Arsen, Cad-
mium, Kupfer, Quecksilber, Barium, Silber, Chrom, Blei, Nickel und Vanadium.
•
Vor dem Schweißen sind alle chlorhaltigen Lösungsmittel vom Arbeitsplatz zu entfernen. Da einige,
wenn sie mit UV-Strahlung in Berührung kommen, Phosgengas (Nervengas) freisetzen können.
1.3
BRANDSCHUTZ
Durch glühendes Material, Funken und Lichtbogen können Brände und Explosionen
entstehen.
•
Halten Sie stehts einen geeigneten Feuerlöscher bereit (regelmäßige auf deren Funktion über-
prüfen lassen).
•
Brennbares Material vom Schweißbereich und aus der näheren Umgebung entfernen. Falls dieses
nicht möglich sein sollte, muss dieses brandgeschützt abgedeckt werden.
•
Für eine Ausreichende Belüftung des Arbeitsbereiches muss gesorgt werden, um die Ansammlung
von toxischen- oder explosiven Gasen zu vermeiden.
•
An Behältern mit brennbaren (auch entleerten) Inhalt oder an Druckbehältern dürfen kene
Schweißarbeiten vorgenommen werden.
•
Nach dem Schweißen sicherstellen das kein glühendes Material oder Feuer zurückbleibt.
1.4
ELEKTRISCHER SCHLAG
Achtung: Stromschlag, Lebensgefahr!
•
An jedem Arbeitsplatz muss eine Person mit Erste-Hilfe Ausbildung sein. Bewusstlose Personen bei
verdacht auf Stromschöag nicht berühren, solange noch Kontakt zu den Bedienelementen besteht.
Stromversorgung trennen und dann mit dem Erste-Hilfemaßnahmen beginnen. Um Kabel vom Ver-
letzen zu entfernen, ggf. Trockenes Holz oder sonstiges nichtleitendes Material verwenden. Trockene
Handschuhe und Schutzkleidung verwenden. Sicherstellen das die Versorgungsleitung korrekt geer-
det ist. Unter Spannung stehende Teile nicht berühren.
32
-DEUTSCH-
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN