Sicherheitsvorschriften; Einleitung; Sicherheit Des Personals; Brandschutz - Helvi TP 210 Manuel D'instruction

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1.0
1.1

EINLEITUNG

Stellen Sie sicher, dass dieses Handbuch von Bedien- und Wartungspersonal gleichermaßen gelesen
und beachtet wird. Beachten Sie die Länderspezifischen Unfallverhütungsvorschriften und Bestim-
mungen.
1.2

SICHERHEIT DES PERSONALS

Falls die Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften nicht genauestens befolgt werden, können Schweißarbeiten
nicht nur für den Bediener, sondern auch für weitere Personen in unmittelbarer Nähe, des Arbeitsortes
gefährlich werden.
Beim Schweißvorgang werden UV- und Infrarotstrahlen erzeugt, die bei nicht
ausreichendem Schutz zu Schäden an Haut und Augen führen können.
Die Bediener müssen nach den Landesspezifischen Unfallverhütungsvorschriften Schutzkleidung tra-
gen. Bestehend aus nicht brennbaren Materialien (z.B. Handschuhe, Jacke, Hose, Schuhe, usw.).
Die Bediner müssen zum Schutz des Kopfes Schweißschild bzw. Schweißhelm mit ausreichender
Schutzstufe und Zulassung verwenden. Vor dem Gebrauch auf Schäden brüfen und gegebenenfalls
Austauschen.
Die Schweißung muss an einer Abgeschirmten Arbeitsstätte durchgeführt werden. Unbeteiligte Per-
sonen sind durch Schutzvorhänge oder Schutzwände gegen Strahlung und Blendgefahr zu schützen.
Es ist den Bedienern strengstens untersagt ohne geeigneten Augenschutz, direkt in den Lichtbogen
zu blicken. Personnel im Umfeld müssen stehts Schutzbrillen tragen, die einen ausreichenden Schutz
vor UV-Strahlen, Spritzern und sonstigen Fremdkörpern, die das Auge beschädigen verletzen kön-
nen, bieten
Die beim Schweißvorgang erzeugten Gase und Dämpfe können Gesun-
dheitsschädlich sein.
Im Schweißbereich muss eine für den Prozess geeignete Absaugvorrichtung vorhanden sein
(Abzugshaube oder Schweißtisch mit Absaugung anden Seiten, sowie Ober- und Unterseite), die
das Einatmen der Gase und Dämpfe verhindern. Die Entlüftung muss den Länderspezifischen
Vorschriften entsprechen, insbesondere bei räumlich begrenzten Arbeitsbereichen.
Das zu schweißende Material muss frei von Rost- und Lackrückständen sein, um dadurch ent-
stehende schädliche Dämpfe zu vermeiden. Vor dem Schweißenmüssen die mit Lösumgsmittel
entfetteten Stellen getrocknet werden (Brandgefahr).
Besondere Vorsicht beim Schweißen von Materialien die eine oder mehrere der nachstehenden
Komponenten enthalten können: Antimon, Berylium, Kobalt, Magnesium, Selen, Arsen, Cad-
mium, Kupfer, Quecksilber, Barium, Silber, Chrom, Blei, Nickel und Vanadium.
Vor dem Schweißen sind alle chlorhaltigen Lösungsmittel vom Arbeitsplatz zu entfernen. Da einige,
wenn sie mit UV-Strahlung in Berührung kommen, Phosgengas (Nervengas) freisetzen können.
1.3

BRANDSCHUTZ

Durch glühendes Material, Funken und Lichtbogen können Brände und Explosionen
entstehen.
Halten Sie stehts einen geeigneten Feuerlöscher bereit (regelmäßige auf deren Funktion über-
prüfen lassen).
Brennbares Material vom Schweißbereich und aus der näheren Umgebung entfernen. Falls dieses
nicht möglich sein sollte, muss dieses brandgeschützt abgedeckt werden.
Für eine Ausreichende Belüftung des Arbeitsbereiches muss gesorgt werden, um die Ansammlung
von toxischen- oder explosiven Gasen zu vermeiden.
An Behältern mit brennbaren (auch entleerten) Inhalt oder an Druckbehältern dürfen kene
Schweißarbeiten vorgenommen werden.
Nach dem Schweißen sicherstellen das kein glühendes Material oder Feuer zurückbleibt.
1.4

ELEKTRISCHER SCHLAG

Achtung: Stromschlag, Lebensgefahr!
An jedem Arbeitsplatz muss eine Person mit Erste-Hilfe Ausbildung sein. Bewusstlose Personen bei
verdacht auf Stromschöag nicht berühren, solange noch Kontakt zu den Bedienelementen besteht.
Stromversorgung trennen und dann mit dem Erste-Hilfemaßnahmen beginnen. Um Kabel vom Ver-
letzen zu entfernen, ggf. Trockenes Holz oder sonstiges nichtleitendes Material verwenden. Trockene
Handschuhe und Schutzkleidung verwenden. Sicherstellen das die Versorgungsleitung korrekt geer-
det ist. Unter Spannung stehende Teile nicht berühren.
32
-DEUTSCH-

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

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