GCE MEDISELECT II Manuel D'utilisation page 21

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8. WARTUNG
8.1. WARTUNGSINTERVALLE UND LEBENSDAUER DES
PRODUKTS
8.1.1. SERIENNUMMER UND HERSTELLDSATUM
SERIENNUMMER UND HERSTELLDSATUM
Auf dem Produkt eingestempelte neunstellige Seriennummer:
JJ MM XXXXX
JJ: Herstelljahr
DE
MM: Herstellmonat
XXXXX: fortlaufende Nummer
Beispiel: Seriennummer 090300521 zeigt ein Produkt hergestellt im März
2009 mit der fortlaufenden Nummer 521.
8.1.2. FUNKTIONSKONTROLLEN
Außer den Kontrollen vor Inbetriebnahme ist keine spezielle Wartung und
kein Service nötig. Um sicherzustellen, dass das Produkt funktionsfähig
ist, wäre es dennoch zu empfehlen, dass der Eigentümer/Flaschenhändler
selbst regelmäßige Prüfungen durchführt, z. B. jedes zweite Jahr und/
oder bei Flaschenwechsel (beschrieben in Punkt 6.1). Dies gewährleistet,
dass das Produkt ordnungsgemäß arbeitet, vor allem wenn der Anwender
aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage ist, das Produkt
selbst richtig zu prüfen.
8.1.3. LEBENSDAUER DES PRODUKTS UND ABFALLWIRTSCHAFT
Die maximale Lebensdauer des Produkts beträgt 10 Jahre ab Herstel-
lungsdatum.
Nach dem Ablauf der Lebensdauer darf das Produkt nicht mehr verwendet
werden. Der Eigentümer des Geräts muss sicherstellen, dass das Produkt
nicht wiederverwendet wird. Hierbei sind die Anforderungen der „Richtlinie
2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle"
einzuhalten".
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpfl ichtet sich die Ge-
sellschaft GCE, s.r.o. als verantwortungsbewusster Hersteller, alle Kunden
darüber zu informieren, wenn die Materialien 0,1% oder mehr der auf der
Liste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoff e (SVHC) en-
thalten. Die am häufi gsten für Körper und andere Messingbauteile verwen-
deten Messinglegierungen enthalten 2-3% Blei (Pb), EG-Nr. 231-468-6, CAS-
Nr. 7439-92-1. Bei normalem Gebrauch wird Blei nicht in das Gas oder in die
Umwelt freigesetzt. Am Ende seiner Lebensdauer muss das Erzeugnis von
einem zugelassenen Metallrecyclingunternehmen entsorgt werden, um
eine wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Auswirkungen auf
Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Informationen vor, die darauf hin-
deuten, dass Materialien mit SVHC-Konzentrationen über 0,1% in GCE-
Produkten enthalten sind.
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