Funktionsstörungen Beheben; Reinigen; Entsorgen; Batterien/Akkus Entsorgen - Tronic TLG 500 B1 Mode D'emploi

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Funktionsstörungen beheben
Das Akku-Ladegerät zeigt keine Funktion
• Überprüfen Sie, ob das Netzkabel richtig in die
Steckdose eingesteckt ist.
• Überprüfen Sie, ob die Steckdose Strom führt.
Schließen Sie dazu ein anderes, funktionstüchtiges
Elektrogerät an diese Steckdose an.
Die eingelegten Akkus werden nicht aufgeladen
• Überprüfen Sie, ob die Akkus entsprechend ihrer
Polarität eingelegt wurden.
• Überprüfen Sie, ob Sie zum Aufladen geeignete
Akkus in das Akku-Ladegerät eingelegt haben.
Zum Aufladen geeignet sind ausschließlich lade-
fähige Ni-Cd- und Ni-MH-Akkus der Typen
AAA/AA/C/D und 9 V-Block.
• Ziehen Sie das Netzkabel aus der Steckdose
und lassen Sie das Gerät abkühlen, da eventuell
die Temperaturüberwachung ausgelöst wurde.
Die Temperaturüberwachung sorgt dafür, dass
der Ladevorgang abbricht, sobald ein Akku eine
zu hohe Temperatur erreicht.
Andere Funktionsstörungen
Wenden Sie sich bitte an einen unserer Servicepartner
in Ihrer Nähe, falls:
• sich die Funktionsstörungen nicht wie beschrieben
beheben lassen
• oder beim Betrieb des Akku-Ladegerätes andere
Funktionsstörungen auftreten.

Reinigen

Gefahr!
Ziehen Sie vor jeder Reinigung den Netzstecker.
Es besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages!
Achten Sie darauf, dass bei der Reinigung keine
Feuchtigkeit in das Gerät eindringt!
Achtung!
Verwenden Sie keine aggressiven oder scheuernden
Reinigungsmittel, da diese die Gehäuseoberfläche
angreifen können.
Reinigen Sie das Gehäuse des Akku-Ladegerätes
ausschließlich mit einem trockenen Tuch. Benutzen
Sie bei hartnäckigen Verschmutzungen ein leicht
angefeuchtetes Tuch.
Reinigen Sie das Innere der Ladeschächte keinesfalls
feucht. Benutzen Sie zum Säubern stattdessen einen
sauberen, weichen Pinsel.

Entsorgen

Werfen Sie das Gerät keinesfalls in den
normalen Hausmüll. Dieses Produkt
unterliegt der europäischen Richtlinie
2002/96/EC.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale
Entsorgungseinrichtung.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften.
Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungs-
einrichtung in Verbindung.

Batterien/Akkus entsorgen

Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflich-
tet, Batterien/Akkus bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde / seines Stadtteils oder im Handel abzu-
geben. Diese Verpflichtung dient dazu, dass
Batterien/Akkus einer umweltschonenden Entsor-
gung zugeführt werden können. Geben Sie Batte-
rien/Akkus nur im entladenen Zustand zurück.
Führen Sie alle Verpackungsmaterialien
einer umweltgerechten Entsorgung zu.
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