Funktionsstörungen Beheben; Reinigen; Entsorgen; Batterien/Akkus Entsorgen - Tronic TLG 500 A1 Mode D'emploi

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Funktionsstörungen beheben
Das Universal Akkuladegerät zeigt keine
Funktion
• Überprüfen Sie, ob das Netzkabel richtig in die
Steckdose eingesteckt ist.
• Überprüfen Sie, ob die Steckdose Strom führt.
Schließen Sie dazu ein anderes, funktionstüchti-
ges Elektrogerät an diese Steckdose an.
Die eingelegten Akkus werden nicht
aufgeladen
• Überprüfen Sie, ob die Akkus entsprechend ihrer
Polarität eingelegt wurden.
• Überprüfen Sie, ob Sie zum Aufladen geeignete
Akkus in das Universal Akkuladegerät eingelegt
haben. Zum Aufladen geeignet sind ausschließ-
lich ladefähige Ni-Cd- und Ni-MH-Akkus der
Typen AAA/AA/C/D und 9 V-Block.
• Ziehen Sie das Netzkabel aus der Steckdose
und lassen Sie das Gerät abkühlen, da eventuell
die Temperaturüberwachung ausgelöst wurde.
Die Temperaturüberwachung sorgt dafür, dass
der Ladevorgang abbricht, sobald ein Akku eine
zu hohe Temperatur erreicht.
Andere Funktionsstörungen
Wenden Sie sich bitte an einen unserer
Servicepartner in Ihrer Nähe, falls:
• sich die Funktionsstörungen nicht wie
beschrieben beheben lassen
• oder beim Betrieb des Universal Akkuladegerä-
tes andere Funktionsstörungen auftreten.

Reinigen

Gefahr! Ziehen Sie vor jeder Reinigung
den Netzstecker. Es besteht die Gefahr
eines elektrischen Schlages! Achten Sie
darauf, dass bei der Reinigung keine
Feuchtigkeit in das Gerät eindringt!
Reinigen Sie das Gehäuse des Universal Akkulade-
gerätes ausschließlich mit einem trockenen Tuch.
Benutzen Sie bei hartnäckigen Verschmutzungen
ein leicht angefeuchtetes Tuch.
Reinigen Sie das Innere der Ladeschächte keines-
falls feucht. Benutzen Sie zum Säubern stattdessen
einen sauberen, weichen Pinsel. Verwenden Sie auf
keinen Fall scheuernde oder chemische Putzmittel.

Entsorgen

Werfen Sie das Gerät keinesfalls in den
normalen Hausmüll. Dieses Produkt
unterliegt der europäischen Richtlinie
2002/96/EC.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale
Entsorgungseinrichtung.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften.
Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungs-
einrichtung in Verbindung.

Batterien/Akkus entsorgen

Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflich-
tet, Batterien/Akkus bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde / seines Stadtteils oder im Handel abzu-
geben. Diese Verpflichtung dient dazu, dass
Batterien/Akkus einer umweltschonenden Entsor-
gung zugeführt werden können. Geben Sie Batte-
rien/Akkus nur im entladenen Zustand zurück.
Führen Sie alle Verpackungsmaterialien
einer umweltgerechten Entsorgung zu.
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