1.3
Vorschriften
Für die Aufstellung und den abgasseitigen Anschluss sind die Forderungen der Feue-
rungsverordnung (FeuVO), die jeweiligen Länderbauverordnungen sowie DIN 4705,
DIN EN 13384, DIN 18160, DIN 18896, DIN EN 1856-2 und DIN EN 15287 zu beachten.
Zur korrekten Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das Gerät an-
schließen wollen, in einwandfreiem Zustand
1.4
Aufstellraum
Der Herd entnimmt die zur Verbrennung benötige Luft dem Aufstellungsraum. Es ist dafür
zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fensters oder der Außentüren stets genügend
Luft nachströmt. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass ein Raum-Leistungsverhältnis von
3
4 m
je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das Volumen geringer, muss über
Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund mit anderen Räumen hergestellt werden
(Verbundöffnungen mind. 150 cm²).
1.5
Verbrennungsluft
Für den Verbrennungsvorgang wird permanent Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der Regel
reicht die vorhandene Luft im Aufstellraum aus.
Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, Vorhandensein von mechanischen Entlüftun-
gen (z.B. Küche oder Bad) oder weiteren Feuerstätten (auch Gastherme) in der Wohnung,
kann die einwandfreie Luftversorgung empfindlich gestört werden. Wenn dies zutrifft, be-
steht die Möglichkeit, die Verbrennungsluft direkt von außen oder aus einem anderen,
genügend belüfteten Raum (z.B. Keller) zuzuführen.
Die Herde bieten hierfür serienmäßig den zentralen Luftansaugstutzen Ø 80 mm auf der
Unterseite.
Für die Luftleitung dürfen nur glatte Rohre mit einem Mindestdurchmesser von 80 mm
verwendet werden. In der Luftzuführung ist in Ofennähe eine fachgerecht ausgeführte
Absperrklappe anzubringen. Diese Luftzuführung soll in den Bögen auch Revisionsöffnun-
gen für den Schornsteinfeger aufweisen und fachgerecht gegen Schwitzwasser ge-
dämmt sein. Die Leitung sollte nicht länger als 4 m sein und nicht mehr als 3 Biegungen
aufweisen. Führt die Leitung ins Freie, sollte Sie mit einem geeigneten Windschutz und
Gitter versehen
und durch einen vorgewärmten Raum geführt
HINWEIS: Im Aufstellraum oder in angrenzenden Räumen dürfen keine Luftabzugsventi-
latoren oder ähnlichen Einrichtungen betrieben werden. Dies könnte erhebli-
che Betriebsprobleme und Gefahren verursachen. Fragen Sie Ihren Bezirks-
schornsteinfegermeister.
HINWEIS: Der Aufstellraum darf nicht durch Einrichtungen wie z.B. Abzugshauben, Lüf-
tungsanlagen usw., die sich im selben Raum oder in angrenzenden Räumen
und/oder damit in Verbindung stehenden Räumen befinden, in Unterdruck
versetzt werden.
und mind. bis 400°C belastbar sein
7
werden.